Mehr Geld für Richterinnen und Richter

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Die Änderung tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Symbolbild: Pixabay

Der Schaffhauser Regierungsrat passt die Löhne und Übergangsrenten von Richterinnen und Richtern an die Teuerung an. Das schreibt er in einer Medienmitteilung. Sowohl bei den Löhnen, als auch bei den Übergangsrenten beträgt die Anpassung einen Prozent. Eine Übergangsrente beziehen Angestellte des Kantons, die vor dem Erreichen des Rentenalters in Pension gehen. Die Änderung tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft.

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