Mässige Waldbrandgefahr im Kanton Schaffhausen: Keine Einschränkungen zum Nationalfeiertag

Lina Türkoglu-Schepler | 
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Es wird empfohlen Feuer immer zu beobachten und Funkenwurf sofort zu löschen. Bild: Pixabay

Im Kanton Schaffhausen herrscht zurzeit mässige Waldbrandgefahr. Mit Blick auf den Nationalfeiertag am 1. August kann aus diesem Grund auf Feuer- und Feuerwerksverbote verzichtet werden, schreibt die Staatskanzlei am Freitag in einer Medienmitteilung. Im Wald und in Waldesnähe ist im Umgang mit Feuer und Feuerwerk aber weiterhin Vorsicht geboten.

Die regelmässigen Regenschauer dieses Sommers haben dazu geführt, dass im Kanton Schaffhausen zurzeit nur mässige Waldbrandgefahr (Stufe 2) herrscht. Der Waldboden konnte in den vergangenen Wochen einiges an Feuchtigkeit aufnehmen. Auf eine Erhöhung der Gefahrenstufe sowie das Erlassen von Feuer- und Feuerwerksverboten mit Blick auf den Nationalfeiertag am kommenden Dienstag, 1. August, kann verzichtet werden.

Gestützt auf eine von den kantonalen Fachstellen vorgenommene Lagebeurteilung wird an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung beim Umgang mit offenem Feuer, Raucherwaren und Feuerwerkskörpern appelliert.

Dazu werden folgende Empfehlungen abgegeben:

  • Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
  • Das Wegwerfen von brennenden Zigaretten und Zündhölzern ist strikte zu unterlassen.
  • Feuerwerk beim Abfeuern auf stabilem Untergrund platzieren und die Sicherheitsabstände zu Menschen, Tieren, Gebäuden und Wald einhalten.
  • Ergänzende Anweisungen der Gemeinden befolgen.

Die zuständigen Behörden werden die Lage in Bezug auf die Waldbrandgefahr weiterhin laufend beurteilen und falls notwendig die erforderlichen Massnahmen treffen.

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