«Hand in Hand»: Strafverfahren gegen Heimleitung eingestellt

Dario Muffler | 
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Die ausserordentliche Staatsanwältin konnte nicht nachweisen, dass die Heimleitung Delikte gegen Leib und Leben begangen hat. Bild: Roberta Fele

Im Fall des Alters- und Pflegeheims «Hand in Hand» sind mehrere Entscheide gefallen: Die ausserordentliche Staatsanwältin konnte nicht nachweisen, dass die Heimleitung Delikte gegen Leib und Leben begangen hat.

Das Heim «Hand in Hand» hatte schweizweit Schlagzeilen gemacht: Die Zustände waren untragbar, gegen die damalige Heimleitung wurden schwere Vorwürfe erhoben. Das Heim musste nicht nur Konkurs anmelden, sondern es wurden auch Strafverfahren gegen die zwei verantwortlichen Personen eröffnet. Nun stehen die Ergebnisse dieser Untersuchungen fest.

Die vom Kanton Schaffhausen eingesetzte ausserordentliche Staatsanwältin musste die Umstände des Todes einer Heimbewohnerin prüfen. Im Raum stand der Verdacht, dass die Heimleitung sich unrechtmässig begünstigt hatte. Dazu sei der Bewohnerin sogar medizinische Versorgung vorenthalten worden. Diese Vorwürfe hätten sich in keiner Weise erhärtet, schreibt die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen in einer Mitteilung. Die Strafverfahren wegen Delikte gegen Leib und Leben wurden deshalb eingestellt. Auch den Vorwurf der Körperverletzung konnte nicht strafrechtlich nachgewiesen werden.

Arztbericht gefälscht

Ganz unbescholten bleiben die Verantwortlichen des Skandalheims aber nicht. So zeigte die Untersuchung, dass die Pflegedienstleiterin eine Arztkonsultation eingetragen hat, die gar nie stattgefunden hatte. Deswegen wurde sie per Strafbefehl wegen Urkundenfälschung verurteilt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Der Konkurs des Heims hat indes keine strafrechtlichen Folgen für die Verantwortlichen. Das heisst, der Verdacht auf ungetreue Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung konnte nicht erhärtet werden. Dazu schreibt die Staatsanwaltschaft, dass die begrenzten finanziellen Mittel des Heims und die steigenden Personalkosten der Grund für den Konkurs waren. Die Rede ist von «unternehmerischen Fehleinschätzungen», eine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung oder ein «krasses wirtschaftliches Fehlverhalten» konnte aber nicht festgestellt werden.

Untersuchungsbericht zeigte Mängel

Die Schliessung des Heims hatte nicht nur strafrechtliche Folgen. Auch politisch wurde die Sache im Rahmen einer Untersuchung aufgearbeitet. Darin hielten die Gutachter fest, dass die Aufsicht über das Heim schlicht inexistent war. In der Folge räumte der zuständige Regierungsrat Walter Vogelsanger (SP) Fehler ein. Die Heimaufsicht wird aktuell ausgearbeitet.

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