Schaffhausen: Lehrer sollen mehr Lohn erhalten

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Um den Lehrerberuf attraktiver zu machen, schafft der Kanton einige bestehende Lohnabzüge ab. Bild: SN-Archiv/Roberta Fele

Der Regierungsrat hat auf den 1. August 2023 eine Änderung der Lehrerverordnung vorgenommen. Konkret werden gewisse Lohnabzüge aufgehoben. So wird der bisherige 5-Prozent-Abzug bei fehlendem Fachlehrdiplom abgeschafft.

Heute werden Lehrpersonen für die Primarschule für den Unterricht in sechs oder mehr Fächern und für die Sekundarstufe I in drei oder vier Fächern ausgebildet. Unterrichten sie ein Fach, für welches sie keinen Fachabschluss vorweisen können, müssen sie eine Lohnreduktion von 5 Prozent in Kauf nehmen.

Diesen Lehrpersonen weiterhin einen Lohnabzug aufzuerlegen, erscheint angesichts des Lehrpersonenmangels wenig sinnvoll und würde eine Verbesserung der Situation überdies erschweren, schreibt der Kanton Schaffhausen. Im Übrigen würden die umliegenden Kantone diesen spezifischen Fachabzug nicht kennen. Die Abschaffung erhöhte also die Konkurrenzfähigkeit des Kantons Schaffhausen.

Weitere bestehende Lohnabzüge werden geprüft

Zudem erhalten Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mit einem Hochschulabschluss in Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik) künftig 100 Prozent des Besoldungsansatzes, auch wenn diese über kein Lehrdiplom der entsprechenden Schulstufe verfügen, da das Hochschuldiplom für eine Unterrichtsberechtigung an allen Schulstufen der Volksschule befähigt, schreibt der Kanton Schaffhausen in einer Medienmitteilung.

Das Erziehungsdepartement plante im Weiteren eine Auslegeordnung, ob die weiteren bestehenden Lohnabzüge noch zeitgemäss und zu verantworten seien. Die aktuellen Änderungen führen zu Mehrkosten von knapp 140'000 Franken pro Jahr, schreibt der Kanton. Davon entfallen 42,3 Prozent auf den Kanton und 57,7 Prozent auf die Gemeinden.

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