Massnahmen gegen Vogelgrippe verlängert

Die Vogelgrippe ist bei Wildvögeln in der Schweiz weit verbreitet. Wie das Veterinäramt Schaffhausen mitteilt, werden auch im Kanton Schaffhausen vermehrt tote Wildvögel gefunden. Deshalb überrascht es nicht, dass das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels bis mindestens Ende April 2023 verlängert.
Kontakt von Wildvögeln und Hausgeflügel vermeiden
Die Massnahmen des BLV betreffen alle Geflügelhalterinnen und -halter, auch jene in Schaffhausen und der Gemeinde Büsingen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob jemand gewerbsmässig tausende Tiere hält oder als Hobby-Tierhalter wenige Hühner bei sich hat. Es soll verhindert werden, dass das Vogelgrippe-Virus erneut in einer Geflügelhaltung auftritt, da solche Seuchenfälle enorme Schäden für die Wirtschaft und Leid bei den betroffenen Tieren zur Folge haben.
Konkret sollen Tiere in einem geschützten Bereich gefüttert und getränkt werden, am besten im Stall. Der Auslauf der Tiere muss in einem geschützten Aussenklimabereich oder mit einem Netz davor geschützt sein, damit keine Wildvögel zum Hausgeflügel fliegen und mit ihnen in Kontakt geraten können.
Wie bisher gilt auch, dass auffällige Krankheits- oder Todesfälle dem Bestandestierarzt zu melden sind.
Die Massnahmen zur Tilgung eines Vogelgrippefalles im Zürcher Weinland sind weitgehend abgeschlossen, die Zonen wurden aufgehoben.