Das Schulgesetz kommt den Kindern zugute

Tobias Bolli | 
Lesenswert
Noch keine Kommentare
Private Schulen sollen ihre Finanzen künftig offenlegen müssen. Symbolbild: Melanie Duchene

Am 12. März stimmt der Kanton auch über das revidierte Schulgesetz ab, das klare rechtliche Grundlagen für den privaten Unterricht schaffen will. Der Unterricht muss dem Wohl des Kindes dienen, deshalb macht es Sinn, von Lehrpersonen ein anerkanntes Lehrdiplom zu verlangen.

Lange ging man davon aus, auf festem Fundament zu stehen, tatsächlich schwebte man im Ungefähren. Nach einem Rechtsstreit musste der Erziehungsrat feststellen, dass seine bisherige Bewilligungspraxis einer gesetzlichen Grundlage entbehrt hatte: Von privaten Schulen hätte er eigentlich gar keine Lehrdiplome einfordern dürfen, zu lückenhaft und rudimentär ist das kantonale Schulgesetz formuliert.

Mit der am 12. März zur Abstimmung stehenden Teilrevision soll diese Lücke ­gestopft und privater Schulunterricht klar geregelt werden. Im Kanton gibt es fünf private Schulen: die International School of Schaffhausen, die Tandem Schule in Hallau, die Waldorfschule, die Stadtrandschule in der Stadt Schaffhausen sowie den privaten Waldkindergarten Waldläufer in Neuhausen. Dazu werden 43 Kinder in 23 Familien zu Hause privat unterrichtet. Auch auf sie bezieht sich das Gesetz.

Die Teilrevision des Schulgesetzes fordert von privaten Lehrpersonen, für den Unterricht über ein anerkanntes Lehrdiplom zu verfügen. Für Privatschulen soll das Erziehungsdepartement eine Ausnahme machen können, für Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten, hingegen nicht. Zudem sollen private Schulen ihre Finanzen künftig offenlegen müssen. So will der Kanton Klarheit über die Geldgeber erlangen und eine mögliche ideologische Beeinflussung der Kinder frühzeitig verhindern. Private Schulen profitierten von kostenfreien Lehrmitteln und einem Zugang zu kantonalen Leistungen (etwa im Bereich der Logopädie, Psychosomatik, Zahnprävention und Verkehrskunde).

Es geht ums Kind

Schulunterricht – auch ausserhalb der Volksschule – muss ganz auf das Wohl der Kinder ausgerichtet sein. Den Schülerinnen und Schülern ist am besten gedient, wenn sie von qualifizierten Lehrkräften unterrichtet werden. Es macht Sinn, von ihnen ein anerkanntes Lehrdiplom einzufordern. Zwar mag es Menschen geben, die auch ohne Diplom hervorragend unterrichten können. Das ändert nichts daran, dass Lehren eine anspruchsvolle Tätigkeit ist und in den meisten Fällen (wie andere ­Berufe auch) erst gelernt werden muss. ­Alleine die Beherrschung eines ganzen ­Fächerkatalogs ist schwierig; dazu kommt die Vermittlung von Wissen, die auf verschiedene Kinder und Lerntempi zugeschnitten sein muss.

Kein Recht auf eigenen Unterricht

Zwar unterrichten auch an der Volksschule Lehrpersonen ohne Diplom. Im Gegensatz zu Eltern, die ihre Kinder zu Hause anleiten, haben sie aber einen Mentor, sind eingebunden in ein Lehrerteam und befinden sich teilweise bereits in Ausbildungsprogrammen. Ausserdem bilden Lehrpersonen ohne Diplom an der Volksschule nicht die Regel, sondern eine durch den Fachkräftemangel bedingte Ausnahme. Grundsätzlich gibt es kein Recht darauf, das eigene Kind zu unterrichten, nur das Anrecht des Kindes, gut unterrichtet zu werden.

Mit dem überarbeiteten Schulgesetz würde der Unterricht zu Hause sicher schwieriger gemacht, aber nicht verhindert. Für alle Eltern bestünde die Möglichkeit, ihre Kinder zweimal je sechs Monate zu beschulen – auch ohne Lehrdiplom. Die Teilrevision räumt erhebliche Rechtsunsicherheiten aus und schafft solide Gesetzgrundlagen für den privaten Unterricht; vage ist sie allerdings in der Frage, wann private Schulen ausnahmsweise auch Lehrkräfte ohne Diplom anstellen dürfen.

Die geforderte Offenlegung der Finanzen privater Schulen ist insgesamt sinnvoll; ebenfalls die dahinter stehende Absicht, auf weltanschaulich zweifelhafte Geldgeber aufmerksam zu werden und so eine Indoktrinierung der Kinder zu verhindern. Die Gedankenwelt der Kinder soll sich vergrössern, nicht verengen. Sie sollen das Spiel mit verschiedenen, von­einander abweichenden Ideen erlernen. Und sie sollen auf verschiedene Wertvorstellungen treffen, zumal sie später in unserer pluralistischen Gesellschaft auch mit verschiedenen Weltanschauungen konfrontiert sein werden.

Nicht zuletzt soll es auch privat unterrichteten Kindern zustehen, einen Zugang zu kantonalen Dienstleistungen etwa im Bereich der Logopädie zu erhalten.

Die Argumente

Pro-Argumente

Unterrichtsqualität Lehrpersonen mit Diplom garantieren einen Mindeststandard.

Gleiches Angebot Auch privat unterrichtete Kinder erhalten Zugang zu kantonalen Dienstleistungen.

Contra-Argumente

Einschränkung Privater Unterricht zu Hause wird eindeutig schwieriger.

Nicht immer klar Bei Ausnahmeregelungen für Privatschulen bleibt das Gesetz vage.

News, Tipps & Tricks für

Erhalten Sie jeden Donnerstag unseren Newsletter «Flaschenpost».

 

Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und Datenschutzerklärung.

Ist dieser Artikel lesenswert?

Ja
Nein

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren