Homeschooler sammeln Unterschriften

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Privater Unterricht bedarf zukünftig einer vorgängigen Bewilligung durch das Erziehungsdepartement. Bild: Pexels

von Regula Lienin

Im Juni verabschiedete das Parlament eine Änderung des Schulgesetzes. Es schafft neue gesetzliche Grundlagen für Privatschulen und privaten Unterricht. Nun sammelt eine Gruppe von Homeschoolern Unterschriften für das Referendum. Die Frist dazu läuft am 22. September ab.

Die lose organisierten Homeschooler wenden sich gegen den Umstand, dass neu Personen, die Kinder zuhause unterrichten, über ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkanntes Lehrerdiplom verfügen müssen. Wie sie mitteilen, organisieren sie am Samstag, 10. September, in Schaffhausen auf dem Fronwagplatz einen Sammeltag für Unterschriften.

Diskussion um EDK-Diplom

Stand die Spezialkommission hinter der Vorlage, war sie im Rat alles andere als unbestritten. Dreimal war das Geschäft in der ersten Jahreshälfte traktandiert. Die Hauptkritik: Das Gesetz sei überladen. Zu Diskussionen Anlass gab beispielsweise der Umstand, dass auch an Privatschulen neu ein EDK-anerkanntes Lehrerdiplom erforderlich ist. Die Regelung bei den Homschoolern war kein Thema.

In der Spezialkommission war sie es hingegen. Laut Sitzungsprotokoll stellte jemand den Antrag, dass die unterrichtende Person im Rahmen des privaten Unterrichts über kein von der EDK-anerkanntes Lehrerdiplom verfügen muss. Die Rede war vielmehr von «stufengerechten Voraussetzungen für den privaten Unterricht», die von der Erziehungsdirektion herausgearbeitet werden sollen. Der Antrag wurde von der Kommission mit 7 zu 1 Stimmen bei 1 Abwesenheit abgelehnt.

Eltern dürfen unterrichten

Ganz verunmöglicht wird der Unterricht durch die Eltern auch mit der im Juni verabschiedeten Vorlage nicht. Sie dürfen währen der obligatorischen Schulzeit zweimal bis zu sechs Monate ihre Kinder privat unterrichten. Die Maskenpflicht sei bei der Erarbeitung der Vorlage noch kein Thema gewesen, betonte Erziehungsdirektor Patrick Strasser (SP) im März im Rat. Man habe hier an Arbeitsaufenthalte im Ausland oder Sabbaticals gedacht.

Für das Zustandekommen des Referendums gegen das neue Schulgesetz sind 1000 Unterschriften notwendig. Jede einzelne muss von der Wohnortgemeinde der Unterzeichner beglaubigt werden.

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