Neue Regeln für private Schulen und «Homeschooling»

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Aktuell werden in Schaffhausen sieben Kinder aus drei Familien von einem Elternteil zu Hause unterrichtet. Symbolbild: Pixabay

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage zur Änderung des Schulgesetzes im Bereich der privaten Schulen und des privaten Unterrichts – «Homeschooling». Das teilte die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung mit. Hintergrund der Gesetzesänderung sei ein Rechtsmittelentscheid, in welchem festgehalten wurde, dass bisher nur rudimentäre gesetzliche Grundlagen für den privaten Unterricht vorliegen. Die grundlegenden Voraussetzungen, welche an privaten Unterricht gestellt werden, müssten auf Gesetzesstufe festgehalten werden. Im Zuge der beabsichtigten Gesetzesänderung sollen auch die grundlegenden Bestimmungen und Voraussetzungen betreffend die privaten Schulen gesetzlich verankert werden.

Das Führen einer privaten Schule bedürfe auch zukünftig einer vorgängigen Bewilligung des Erziehungsrates und stehe unter staatlicher Aufsicht. Die an privaten Schulen unterrichtenden Personen müssen in der Regel über ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkanntes Lehrdiplom verfügen. Allerdings soll der Erziehungsrat bei der Bewilligung für eine private Schule eine «generelle Ausnahme» vorsehen können. Das Erreichen der Bildungsziele der öffentlichen Schule müsse gewährleistet und der Anschluss an das nächste Bildungsangebot gesichert sein.

Privater Unterricht bedarf zukünftig einer vorgängigen Bewilligung durch das Erziehungsdepartement. Auch hier muss das Erreichen der Bildungsziele der öffentlichen Schule gewährleistet und der Anschluss an das nächste Bildungsangebot gesichert sein. Die Person, welche die Kinder privat unterrichtet, muss über ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom verfügen.

Im Vernehmlassungsverfahren seien die meisten Regelungen grossmehrheitlich begrüsst worden, so der Regierungsrat. Einzelne Änderungsanträge wurden übernommen. So ist vorgesehen, dass die vom Erziehungsrat für obligatorisch erklärten Lehrmittel von den Wohngemeinden kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollen. Weiter sollen den Kindern in privaten Schulen oder im privaten Unterricht neben einer Abklärung auch Beratungen und Therapien, wie etwa Logopädie und Psychomotorik, unentgeltlich zur Verfügung stehen.

Die neuen Bestimmungen werden sowohl bei den Gemeinden als auch beim Kanton zu Mehrkosten führen. Zusätzlich ist im Bereich des privaten Unterrichts und insbesondere im Bereich des vorübergehenden privaten Unterrichts – dieser soll zukünftig auch von «Nicht-Lehrpersonen» durchgeführt werden können – mit einer Zunahme von Gesuchen und mit einem erhöhten Zeitaufwand für die Gesuchsprüfung und die Erfüllung der Aufsichtspflichten zu rechnen.

Aktuell werden im Kanton Schaffhausen vier private Schulen und ein privater Waldkindergarten betrieben. Im Bereich des privaten Unterrichts werden aktuell sieben Kinder aus drei Familien von einem Elternteil zu Hause unterrichtet. (rd)

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