Booster-Impfungen für 12- bis 15-Jährige im Kanton Schaffhausen

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Ab Dienstag besteht für Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren die Möglichkeit, sich boostern zu lassen. Bild: Melanie Duchene

Ab dem 25. Januar erhalten auch 12- bis 15-Jährige die Auffrischungsimpfung im Kanton Schaffhausen. Zudem plant das Gesundheitsamt ab Februar ein neues Walk-In-Angebot für Booster-Impfungen.

Nachdem die eidgenössische Kommission für Impffragen und das Bundesamt für Gesundheit grünes Licht für die Booster-Impfungen für Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren gegeben haben, wird nun auch der Kanton Schaffhausen aktiv. Wie das Gesundheitsamt mitteilt, können sich 12- bis 15-Jährige ab morgen im Kantonalen Impfzentrum (KIZ) im Schloss Charlottenfels boostern lassen. Die Auffrischungsimpfung wird mit dem Impfstoff von Pfizer durchgeführt. Bedingung für diese Impfung ist, dass die letzte Impfung mindestens vier Monate zurückliegt. Zudem werde keine Booster-Impfung empfohlen, falls eine Corona-Infektion vier Monate oder später nach Abschluss der Grundimmunisierung aufgetreten ist.

Neues Walk-In-Angebot

Das Gesundheitsamt betont die Bedeutung der Booster-Impfungen. «Die Booster-Rate ist jedoch ungenügend», heisst es im Schreiben weiter. Deshalb werden ab dem 1. Februar 2022 Booster-Impfungen im KIZ auch ohne Termin durchgeführt. Das neue Walk-In-Angebot für die Auffrischungsimpfungen wird jeweils am Dienstag von 17 bis 20 Uhr stattfinden. Das bisherige Angebot, bei dem man ohne Termin eine Basisimpfung erhält, wird eingestellt. Das bedeutet, dass sich impfwillige Personen für die Grundimmunisierung nur noch elektronisch auf der Website des Kantons anmelden können. (bic)

So geht es für Janssen-Geimpfte weiter

Ab dieser Woche können Personen, die vor weniger als vier Monaten mit Janssen geimpft wurden, die Grundimmunisierung mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs ergänzen, teilt das Schaffhauser Gesundheitsamt mit. Personen, die vor mindestens 4 Monaten mit Janssen grundimmunisiert wurden, wird eine Auffrischimpfung mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs empfohlen. «Explizit wird nur jenen Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen können oder die mRNA-Impfstoffe ablehnen, empfohlen, sich mit einer weiteren Dosis Janssen frühestens zwei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung zu boostern», heisst es im Schreiben. Aufgrund der diversen Möglichkeiten können diese Anmeldungen ausschliesslich über das KIZ-Sekretariat (täglich von 9–12 Uhr, 052 632 65 57) entgegen genommen werden.

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