Kanton verkürzt Quarantänedauer auf sieben Tage

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Die folgen von Quarantänemassnahmen sollen für die Gesellschaft abgemildert werden. Symbolbild: Loris Vetter

Die Quarantäneregelung bei Coronafällen wird im Kanton Schaffhausen angepasst und vereinfacht. Das teilte die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung mit. Neu dauert die Quarantäne nur noch sieben anstatt wie bisher zehn Tage. Ausserdem müssen sich nur noch Haushaltsangehörige sowie sehr enge Kontaktpersonen von Angesteckten in Quarantäne begeben. Ausgenommen von der Quarantäne sind Personen, bei denen die vollständige Impfung oder die Auffrischimpfung weniger als vier Monate zurückliegt, sowie Personen, die in den letzten vier Monaten von Covid-19 genesen sind. Die Isolation für angesteckte Personen dauert nach wie vor zehn Tage.

Die Regelung tritt bereits morgen in Kraft.

Als Grund nannte die Staatskanzlei die Omikron-Variante: Diese führe schweizweit zu stark ansteigenden Fallzahlen, die diese Anpassungen bei den Quarantäneregelungen nötig machen würden. Mit der neuen Regelung wolle man die Auswirkungen der Quarantänemassnahmen auf die Gesellschaft abmildern. Weiterhin wichtig seien die gängigen Hygiene- und Verhaltensregeln.

In den vergangenen Tagen hatten zahlreiche Kantone aufgrund der Omikron-Ausbreitung ihre Quarantäneregeln verkürzt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hatte den Kantonen vergangene Woche empfohlen, die Quarantänedauer anzupassen. Eine Verordnungsänderung auf nationaler Ebene sei in Planung, doch bis diese in Kraft tritt, dauert es. Darum wurden die Kantone aufgefordert, von sich aus tätig zu werden.  (rd)

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