Teils unbestritten, teils aus moralischen Gründen kritisiert
Die geplante Änderung des Steuergesetzes im Kanton Schaffhausen spaltet in Teilen die Meinungen. Unbestritten ist, dass in Zukunft Unternehmen Bestechungsgelder an Private oder Bussen im Ausland nicht mehr bei der Steuererklärung abziehen dürfen. Str
Die geplante Änderung des Steuergesetzes im Kanton Schaffhausen spaltet in Teilen die Meinungen. Unbestritten ist, dass in Zukunft Unternehmen Bestechungsgelder an Private oder Bussen im Ausland nicht mehr bei der Steuererklärung abziehen dürfen. Streitpunkt ist eine geplante Anpassung bei der Besteuerung von internationalen Unternehmen. Diese sollen neu auf freiwilliger Basis höhere Steuern zahlen können. Damit will der Kanton einer drohenden Mindeststeuer von 15 Prozent in OECD- und G20-Ländern entgegenwirken und den Standort Schaffhausen attraktiv halten. Damit werde vorausschauend das Gesetz angepasst, so der Befürworter und FDP-Kantonsrat Marcel Montanari. Die Gegner lehnen dies aber aus moralischen Gründen ab, sagt der Präsident der Schaffhauser Grünen, Roland Müller, gegenüber Radio Munot. Über diese Änderung des Steuergesetzes muss das Schaffhauser Stimmvolk Ende November entscheiden.