Schulen: Weiterhin Masken und Tests

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Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I gelte eine generelle Maskentragpflicht; ausgenommen sei der Sportunterricht in den Hallen. Bild: Melanie Duchene

Der Kanton Schaffhausen verlängert die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus an Schulen – Maskenpflicht und Pooltests bleiben bestehen.

von Gian Schäppi

Die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus an den Volksschulen des Kantons Schaffhausen bleiben vorerst für zwei weitere ­Wochen bestehen. Dies geht aus dem Amtsblatt des Kantons Schaffhausen hervor. Die Richtlinien wurden vom Kanton aktualisiert: Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I gelte eine generelle Maskentragpflicht; ausgenommen sei der Sportunterricht in den Hallen, heisst es in der Allgemeinverfügung. Auch das Schulpersonal müsse im Innenraum eine Maske tragen. Ausserdem soll, wo immer möglich, der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Im Aussenbereich der Schule gelte weiterhin keine Maskentragpflicht. Auch Kinder im Alter unter zwölf Jahren müssen im Schulhaus wie bisher keine Maske tragen.

Teststrategie bleibt

Auch bei den wöchentlichen Pooltests wird wie bisher verfahren: Diese werden in Sekundarschulen weiterhin in derselben Frequenz durchgeführt. Für Primarschulen sei es wie bis anhin nicht vorgeschrieben, sie hätten indes die Möglichkeit, repetitive Massentests durchzuführen. Gemeinden, die auch in Primarschulen testen wollen, müssen für die Weiterführung eine Verlängerung beim kantonsärztlichen Dienst beantragen. Ein solcher Antrag sei bisher noch nie abgelehnt worden, teilt das Covid-Team des Kantons auf Anfrage mit.

Von den Einzeltests, die nach den 13 positiven Pools der ersten Schulwoche durchgeführt wurden, seien zwölf positiv gewesen, so die Mitteilung des kantonalen Covid-Teams. Ergebnisse der zweiten Schulwoche liegen bis anhin noch nicht vollständig vor. In der kommenden Woche werde man über das weitere Vorgehen entscheiden.

Tests gratis für unter 16-Jährige

Kinder im Alter unter 16 Jahren können sich auch ausserhalb der Schule gratis testen lassen. Der Bund übernimmt nicht nur die Kosten für PCR-Pooltests, sondern auch für Antigenschnelltests bei dieser Altersgruppe. Antigenselbsttests, die in der Apotheke beziehbar sind, müssen hingegen selbst bezahlt werden. (gls)

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