Erziehungsdepartement verschärft Corona-Regeln an Schulen

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Die Schutzbestimmungen an Schaffhauser Schulen werden drastisch verschärft. Bild: SHf

Das Erziehungsdepartement hat zusammen mit dem Gesundheitsamt angesichts der aktuellen Lage rund um die Covid-19-Pandemie beschlossen, die bisher geltenden Schutzmassnahmen an den Schulen anzupassen und weiter zu verschärfen. Das teilte das Departement in einer Medienmitteilung mit.

Die aktuelle Lage der Covid-19-Pandemie bedinge auf allen Stufen der Schaffhauser Schulen eine Anpassung der bisher bestehenden Corona Richtlinien. Ziel sei nach wie vor, soviel regulären Präsenzunterricht wie möglich zu halten, Fernunterricht zu vermeiden und gleichzeitig gefährdete Personengruppen zu schützen.

Die verschiedenen Massnahmen betreffen dabei eine erweiterte Maskentragpflicht und verschärfte Vorgaben für Musik- und Sportunterricht. Das Erziehungsdepartement hat heute Freitag zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Massnahmen beschlossen Die Details werden ausgearbeitet und in den entsprechenden Richtlinien festgehalten. Sie gelten ab Dienstag, 27. Oktober.

Die Änderungen im Detail:

Masken
Ab Dienstag müssen alle Lehrpersonen der Volksschule und die Lernenden der Sekundarstufe I in den Schulhäusern eine Maske tragen. Details und Ausnahmen sind den aktualisierten Richtlinien zu entnehmen. Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin auch für Dritte, wie etwa Eltern, in den öffentlich zugänglichen Innenräumen der Schulhäuser. Über eine Maskentragpflicht auf dem Schulareal ausserhalb der Schulgebäude entscheiden die Schulen selber.

Schulanlässe
Auf Schulanlässe wie Klassenlager, Projekte, öffentliche Veranstaltungen usw. soll möglichst verzichtet werden. Diese sollen «höchstens ausnahmsweise unter Anwendung von Schutzkonzepten» stattfinden. Den Abstands- und Hygieneregeln müsse besondere Beachtung geschenkt werden.  

Masken
Weiterhin gilt die bereits verfügte generelle Maskenpflicht mit definierten Ausnahmen für Lehrpersonen, Lernende und weiteres Schulpersonal. Ausnahmen im Klassenzimmer können da vorgenommen werden, wo der 1.5 Meter-Abstand eingehalten werden kann. Über eine Maskentragpflicht auf dem Schulareal ausserhalb der Schulgebäude entscheiden die Schulen selber.

Musik- und Sportunterricht
Auf das Singen in der Klasse, in Chören und Ensembles wird bis auf Weiteres verzichtet. In den entsprechenden Unterrichtsstunden werden andere Inhalte vermittelt. Für den Sportunterricht wurden unter anderem folgende Massnahmen beschlossen: Höchstens Halbklassenunterricht in den Hallen. Verzicht auf Kontaktsportarten (Fussball, Handball, etc.). In den Garderoben besteht Maskentragpflicht. Empfohlen wird ein Ausweichen auf Bewegungsaufträge im Freien.

Schulanlässe
Exkursionen von einzelnen Klassen sind möglich, wenn die Schutzkonzepte eingehalten werden können, sollen aber äusserst zurückhaltend erfolgen. Die selbe Zurückhaltung gilt für weitere schulische Veranstaltungen (z.B. Elternabende, Infoveranstaltungen). Auf sämtliche Auslandsreisen wird bis auf weiteres verzichtet.

(rd)

Audio
Christian Amsler im Interview mit Radio Munot.

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Kommentare (1)

David Bell Fr 23.10.2020 - 18:06

geht doch ...aber warum nicht gleich alle ?

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