GPK des Kantons für Teilrevision des Steuergesetzes

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Die Teilrevision des Steuergesetzes fand deutliche Zustimmung in der GPK. Bild: Loris Vetter

Die Geschäftsprüfungskommission des Kantons (GPK) beantragt beim Kantonsrat der Teilrevision des Steuergesetzes (Befristete Steuersenkung aufgrund Corona-Krise) zuzustimmen. Das teilte sie in einer Medienmitteilung mit. Die Abstimmung fiel mit 7 zu 1 Stimmen bei einer Abwesenheit deutlich aus.

Der Antrag von Kantonsrat Matthias Freivogel betreffend die Verdoppelung der Entlastungsabzüge wurde nochmals gestellt. Mit 5 zu 3 Stimmen bei 1 Abwesenheit lehnt die GPK diesen Antrag ab.

Zudem wurde über den Antrag beraten, in Kombination mit einer Steuerfusssenkung, die Mindeststeuer und die Minimalsteuer auf Liegenschaften temporär zu reduzieren. Ziel soll es hierbei sein, die Mindeststeuer etwa auf die Hälfte (einfache Steuer, von 200 Franken auf 100 Franken) temporär zu reduzieren. Der Antrag wurde damit begründet, dass mit der ursprünglichen Steuerfusssenkung für die juristischen Personen vor allem die grossen internationalen Firmen profitieren, ohne dass diese es wirklich «nötig» hätten, wohingegen die kleinen corona-gebeutelten Unternehmen praktisch fast oder ganz leer ausgehen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen. (rd)

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