Gewerkschaftsbund Schaffhausen will Krankenkassenprämien für Kinder abschaffen

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Von der Initiative sollen alle Familien, unabhängig von ihrem Einkommen, profitieren können. Symbolbild: Pixabay

«Keine Krankenkassenprämien für Kinder» – so lautet die Überschrift einer neuen Initiative des Gewerkschaftsbund Schaffhausen (GBS). Gemäss einer Medienmitteilung vom Donnerstag ist diese nun vom GBS lanciert worden. Die Initiative fordert, dass die Prämienlast für Personen mit geringem Einkommen gesenkt werden. «Der GBS will mehr Fairness bei der Verteilung des Gesundheitskosten erreichen», steht es weiter in der Mitteilung. Diese Fairness sieht für den GBS so aus, dass «Kinder künftig nicht mehr selbst für die Prämien aufkommen müssen». Begründet wird dies damit, dass Kinder noch kein Einkommen erzielten. «Zudem sollte uns die Gesundheit der kommenden Generation am Herzen liegen, deshalb sollte sie nicht mit Kosten für die Angehörigen verbunden sein», wird der GBS-Präsident Thomas Leuzinger zitiert.

Mit der Initiative verfolgt der GBS noch ein weiteres Ziel: Der Kanton Schaffhausen soll für Familien mit Kindern attraktiver werden. «Die Initiative wird dazu führen, dass die Fixkosten von Familien gesenkt werden», so Leuzinger im Kommuniqué. Von der Initiative sollen gemäss GBS alle Familien mit Kindern, unabhängig von ihrem Einkommen, profitieren. Dass Kinder von den Krankenkassenprämien befreit werden sollen, sieht der GBS als ein Bedürfnis der Bevölkerung im Kanton Schaffhausen an. «An der Urne wurde bei vergangenen Abstimmungen jeweils klar ersichtlich, dass die Bevölkerung eine faire und ausgewogene Prämienbelastung für wichtig hält. Nun präzisieren wir dies in punkto Familien», wird Leuzinger dazu zitiert. 

Für die Initiative ist die Form einer ausformulierten Verfassungsinitiative gewählt worden, die dem Kanton entsprechende Vorgaben für die Ausgestaltung der Krankenkassenprämienverbilligung macht. Der GBS geht davon aus, die Initiative bis nach den Sommerferien beisammen zu haben und sie spätestens im Herbst einreichen zu können, damit die geforderten Änderungen spätestens auf das Jahr 2023 in Kraft treten können. (eku)

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