Ab Ende Mai: Corona-Impfungen auch in Apotheken

Apothekerinnen und Apotheker dürfen künftig Covid-19-Impfungen vornehmen, wenn sie über eine genügende fachliche Aus- und Weiterbildung verfügen. Das teilte der Regierungsrat in einer Medienmitteilung mit. Der Regierungsrat habe eine entsprechende Teilrevision der Heilmittelverordnung vorgenommen.
Mit der Verordnungsänderung werde die rechtliche Grundlage für die Vornahme der Covid-19-Impfungen in Apotheken im Kanton Schaffhausen geschaffen. Damit könnten auch die Apothekerinnen und Apotheker einen Beitrag zur effizienten Durchimpfung der Bevölkerung und damit zur Pandemiebekämpfung leisten.
Vorgesehen ist ein Start der Covid-19-Impfungen in Apotheken ab Ende Mai. Im Vordergrund der Impfbemühungen stehe aber weiter das Kantonale Impfzentrum im Schloss Charlottenfels in Neuhausen am Rheinfall. Daneben sind weiter mobile Equipen in Heimen im Einsatz und es erfolgen Impfungen in gewissen Arztpraxen und bald eben auch Apotheken. (rd)