Zweite Welle: Kanton Schaffhausen bewilligt deutlich mehr Härtefallgesuche

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In der zweiten Welle beläuft sich die Summe der gesprochenen Härtefallgelder auf rund 7,9 Millionen Franken. Bild: Roberta Fele

Am 25. Januar wurde das kantonale Gesetz über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise in Kraft gesetzt. Dadurch konnten während der zweiten Welle wesentlich mehr Härtefallgesuche gutgeheissen werden als noch in der ersten, teilt die Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen mit.

Während der ersten Welle wurden 29 Gesuche auf Härtefallentschädigung gestellt. Davon lehnte der Schaffhauser Regierungsrat rund die Hälfte ab. Dies habe an der damals geltenden Notverordnung gelegen, heisst es in der Medienmitteilung.

Während der zweiten Welle sind Stand Dienstag, 6. April, 134 Gesuche eingegangen. Davon wurden 123 gutgeheissen. Das bedeutet, elf Härtefallgesuche wurden abgelehnt. Zunächst waren es 15 Fälle, die abgelehnt wurden, allerdings haben die vier Gesuchsteller nachträglich Angaben und Nachweise eingereicht, wodurch die Härtefallgelder schliesslich doch gesprochen werden konnten.

Die Schaffhauser Staatskanzlei nennt in der Mitteilung die Gründe für die 15 zunächst abgelehnten Gesuche: Zwei Gesuche konnten nicht gutgeheissen werden, weil offene Betreibungen für Sozialversicherungsbeiträge bestehen. Bei fünf Gesuchen konnten die Fixkosten ohne Beitrag gedeckt werden. In fünf weiteren Fällen konnte der erforderliche Umsatzrückgang nicht nachgewiesen werden. Zwei Gesuche wurden aufgrund bestehender Reserven abgelehnt. Ein Fall wurde abgelehnt, da bereits Beiträge vom Bund gesprochen wurden.

Von den nun elf übrigen abgelehnten Härtefallgesuchen sind noch fünf Einsprachen offen. Mit diesen Fällen werde sich der Regierungsrat erneut befassen müssen.

Per 6. April hat sich der Kanton Schaffhausen verpflichtet, rund 8,3 Millionen Franken an Härtefallgeldern auszubezahlen. Bislang wurden rund 5 Millionen Franken ausbezahlt. Der deutliche Unterschied zwischen der ersten und zweiten Welle wird auch bei einem Blick auf die Geldsummen deutlich: Während der ersten Welle hat der Kanton Schaffhausen rund 375'000 Franken gesprochen. In der zweiten Welle beläuft sich die Summe der gesprochenen Härtefallgelder auf rund 7,9 Millionen Franken. (bic)

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