Weiterer Fall von Vogelgrippe im Kanton Schaffhausen aufgetreten

Im Kanton Schaffhausen wurde bei einem Mäusebussard das Vogelgrippe-Virus H5N4 nachgewiesen. Dies ist der zweite Fall von Vogelgrippe in der Schweiz in diesem Winter. Das teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einer Medienmitteilung mit. Das gleiche Virus wurde erst kürzlich bei einer Möwe ebenfalls im Kanton Schaffhausen nachgewiesen.
Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels seien bereits eingeleitet worden, so die Behörde weiter. Sie gelten vorerst bis zum 15. März und müssen derzeit nicht erweitert werden. Die bereits angeordneten Massnahmen gelten seit dem 25. Januar für die Gebiete rund um den Bodenssee sowie entlang des Rheins.
Das Vorkommen der Vogelgrippe in die Schweiz war erwartet worden, nachdem das Virus bei einem Schwan und einer Krähe im grenznahen Ausland nachgewiesen worden war. Gemäss heutigen Erkenntnissen ist das Virus nicht auf den Menschen übertragbar.
Zum Schutz der Nutzgeflügelbestände empfiehlt das BLV Gefügelhaltern Hygienemassnahmen und Biosicherheitsmassnahmen einzuhalten.