Regierungsrat wünscht sich Präzisierungen von GPK

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GPK und Regierungsrat sind weitgehend auf einer Linie. Bild: Roberta Fele

Am 23. November wird im Kanton Schaffhausen über das Budget für 2021 beraten. Die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrat (GPK) hat dem Regierungsrat einige Vorschläge dazu unterbreitet.

Die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats (GPK) hat dem Regierungsrat zur anstehenden Budgetberatung am 23. November mehrere Vorlagen unterbreitet: So wurde unter anderem die Senkung des Steuerfusses von 105 Prozent auf 102 Vorgeschlagen, ebenso wie eine Einmalzulage an Pflegeangestellte der Spitäler Schaffhausen. Auch eine Reduktion der neu beantragten 11.45 Pensen um 300 Stellenprozente – verbunden mit dem Auftrag einer längerfristigen Überprüfung der Stellenbewirtschaftung – beinhalten die Vorlagen.

In einer Medienmitteilung teilte der Regierungsrat mit, dass man die Kompromisse im Grundsatz mittrage, forderte allerdings einige Präzisierungen, etwa bei der Steuerfusssenkung um insgesamt 3 Prozentpunkte. Dort betrachte der Regierungsrat den dritten Prozentpunkt als eine auf das kommende Jahr 2021 beschränkte Corona-Massnahme. Da der Steuerfuss gemäss Steuergesetz ohnehin jeweils nur für ein Jahr gelte und für jedes Jahr neu festzulegen sei, wies der Regierungsrat darauf hin, dass er mit dem Budget für das Jahr 2022 voraussichtlich eine Steuerfusserhöhung um 1 Prozentpunkt beantragen werde. Damit würde auch der zur Steuerfusssenkung um 3 Prozentpunkte geäusserten Kritik der GPK-Minderheit zumindest teilweise Rechnung getragen werden.

Als zu eng gefasst erachtete der Regierungsrat hingegen die von der GPK beantragte Einmalzahlung für das Pflegepersonal der Spitäler Schaffhausen. Es stehe ausser Frage, dass die Belegschaft der Spitäler Schaffhausen in diesem Jahr und gerade wieder in der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie Ausserordentliches leisten müssten und bislang leisteten. Vor diesem Hintergrund könne den Spitälern Schaffhausen ein zusätzlicher Betrag für die Honorierung von ausserordentlichen Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sollen aber nicht nur für das Pflegepersonal eingesetzt werden können, sondern für sämtliche Angestellte der Spitäler Schaffhausen, die ausserordentliche Leistungen erbracht haben und erbringen. Die Spitalleitung könne am besten beurteilen, welche Dienste in welcher Form honoriert werden sollten. Der Regierungsrat regte daher an, den Antrag offener zu gestalten. (rd)

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