Regierung weist Wahlbeschwerde gegen Kantonsratswahl ab

Schaffhauser Nachrichten | 
Lesenswert
Noch keine Kommentare
Die Jungfreisinnigen hatten bei den Kantonsratswahlen ihren Sitz nur knapp verpasst. Bild: Roberta Fele

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat eine Wahlbeschwerde eines Wahlberechtigten im Zusammenhang mit der Gesamterneuerungswahl des Kantonsrates vom 27. September abgewiesen. Das teilte die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung mit.

Hintergrund der Beschwerde war das knappe Verpassen eines Sitzes der Jungfreisinnigen Schaffhausen. Wegen diesem wurde eine Nachzählung der gesamten Kantonsratswahlen 2020 gefordert. Weiter machte der Beschwerdeführer geltend, es würden verschiedene Unregelmässigkeiten vorliegen, was ebenfalls zu einer Nachzählung hätte führen müssen.

Der Regierungsrat hielt in seiner Stellungnahme zu der Beschwerde fest, dass nach den einschlägigen Bestimmungen des Wahlgesetzes im vorliegenden Fall keine Nachzählung angeordnet werden müsse. «Ein knappes Ergebnis ist für sich alleine keine Unregelmässigkeit im Sinne des Wahlgesetzes und daher bei einer Proporzwahl wie der Kantonsratswahl kein Grund für eine Nachzählung», heisst es in der Begründung.

Die Bestimmung des Wahlgesetzes, wonach bei sehr knappen Ergebnissen eine Nachzählung anzuordnen ist, sei nur auf Abstimmungen und auf Wahlen im Mehrheitswahlverfahren anwendbar.

Zudem seien die vom Beschwerdeführer behaupteten Unregelmässigkeiten allesamt nicht näher konkretisiert und substanziiert worden. Das gelte insbesondere auch in Bezug auf die behauptete Unregelmässigkeit wegen der zentral durchgeführten Erfassung der veränderten Wahlzettel.

Der Regierungsrat hielt weiter fest, dass der Auszählungsprozess in den Gemeinden und der Prozess der EDV-Erfassung der veränderten Wahlzettel so aufgebaut sei, dass zahlreiche Kontrollmechanismen für die korrekte Erfassung enthalten seien. Die Beschwerde sei daher abzuweisen gewesen.

Wäre bei den Kantonsratswahlen nur eine einzige JFSH-Liste mehr eingeworfen worden, hätten die Jungfreisinnigen ihren Sitz im Kantonsrat behalten können. Bereits vor vier Jahren war wegen eines knappen Resultats eine Nachzählung verlangt worden. Der Regierungsrat lehnte dies aber ab. Eine solche Nachzählung gebe es nur bei Abstimmungen und Majorzwahlen, nicht bei Proporzwahlen wie den Kantonsratswahlen. Das Obergericht stützte den Entscheid. (rd)

Ist dieser Artikel lesenswert?

Ja
Nein

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren