Grenzregionen können von Quarantäneliste ausgenommen werden

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Grenzregionen sollen nicht auf Quarantänelisten gesetzt werden. Bild: Roberta Fele

Der Bundesrat hat sich am Freitag wieder zu einer Sitzung getroffen und dabei einige wichtige Entscheidungen im Kampf gegen die Coronapandemie getroffen. So werden einerseits die Quarantänebestimmungen angepasst: So gibt es zukünftig keine allgemeine Quarantäne bei Einreise aus Nachbarstaaten. So sollen nicht mehr ganze Länder auf die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gesetzt werden, sondern jeweils nur Regionen, die über dem Grenzwert liegen.

Spannend vor allem für die Region Schaffhausen: Grenzregionen sind laut Bundesrat Alain Berset prinzipiell von der Aufnahme in die Liste ausgenommen. Damit will der Bundesrat «einerseits den zum Teil stark steigenden Infektionszahlen und andererseits der engen Verflechtung in den Grenzregionen» Rechnung tragen. Die angepasste Verordnung tritt am 14. September in Kraft. «Wir müssen eine Balance zwischen dem Wunsch nach dem normalen Leben und dem Schutz der Bevölkerung abwägen», so Berset. Das Tracing funktioniere gut, daher könne man auch die Grenzbewegungen zulassen. Auch würden offene Grenzen aus epidemiologischer Sicht nicht viel ändern. 

Berset: «Wir möchten die Grenzen nicht wieder schliessen und so riesige Probleme für die Menschen schaffen.» Im Lockdown sei das gerechtfertigt gewesen, aber heute sei man nicht mehr in der gleichen Situation.

Mehrere Politiker sowohl in Deutschland als auch der Schweiz hatten sich nach dem Lockdown vehement für eine schnelle Öffnung der Grenzen eingesetzt. International machte der «Grenzzaun» zwischen dem deutschen Konstanz und dem Schweizerischem Kreuzlingen Schlagzeilen.    

Im Kreis Waldshut, direkt auf der anderen Seite der Grenze, steigen die Infektionszahlen seit Wochen ebenfalls an, befinden sich aber wie in Schaffhausen auf eher niedrigem Niveau: Bisher wurden im Landkreis 398 Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Insgesamt seien laut dem Landratsamt Waldshut 25 Infektionen im gesamten Landkreis aktiv.

Erklärung: Die erste Zahl beschreibt die aktiven Fälle, die zweite die bisherigen Fälle. Grafik: Landratsamt Waldshut, Stand 11. September 12 Uhr.

Zudem soll es Ausnahmen von der der Quarantänepflicht geben: Davon betroffen sind neu auch Kulturschaffende nach einem kulturellen Anlass, Sportlerinnen und Sportler nach einem Wettkampf sowie Teilnehmende von Fachkongressen. Voraussetzung dafür ist, dass für die betreffende Veranstaltung im Ausland ein spezifisches Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt wird. Von der Quarantänepflicht befreit sind zudem Personen, die aus beruflichen oder medizinischen Gründen notwendig und unaufschiebbar in ein Risikogebiet reisen müssen. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt im Ausland nicht mehr als fünf Tage dauert und ein Schutzkonzept erstellt und umgesetzt wird.

Erwerbsersatz wird verlängert

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung ebenfalls beschlossen, in gewissen Bereichen den Erwerbsersatz zu verlängern. Dies betrifft etwa Selbständigerwerbende in der Veranstaltungsbranche bei einem Veranstaltungsverbot oder bei behördlich angeordneten Betriebsschliessungen. Auch Personen, die in die Quarantäne müssen, weil sie aus einem Land eingereist sind, das neu auf der Quarantäneliste steht, können Anspruch geltend machen und schliesslich auch Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil die Kinderbetreuung nicht mehr gewährleistet ist.

Zuletzt hat der Bundesrat auch die Preise für Coronatests gesenkt. Ein Test kostet neu 82 statt 95 Franken, der Antikörpertest 25 statt 39 Franken. Der Bund bezahlt jedoch nur die medizinisch indizierten Tests. Das bedeutet, wenn ein Arzt oder eine Ärztin den Test als notwendig erachtet. Arbeitgeber, die sicherheitshalber ihre Angestellten testen, müssen dies aus der eigenen Tasche bezahlen. (rd)

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