GPK geht mit Regierung und PUK hart ins Gericht

Schaffhauser Nachrichten | 
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Symbolbild Schulzahnklinik. Bild: Zeno Geisseler
An der Schaffhauser Schulzahnklinik ist es zu Abwerbungen in eine Privatpraxis gekommen. Bild: Zeno Geisseler

Die ehemaligen und aktuellen Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission (GPK) haben sich in einer Stellungnahme zum PUK-Bericht und den Vorkommnissen an der Schulzahnklinik geäussert – und deutliche Worte gefunden.

Im Rahmen einer Pressekonferenz stellen sich die ehemaligen und aktuellen Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrats den Medien für Fragen zur Verfügung. Gegenstand der Pressekonferenz war der Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Schulzahnklinik. Die GPK-Mitglieder 2018 seien «zutiefst erschüttert», dass während Jahren Kinder unnötig geröntgt wurden. Auch die systematischen Patientenabwerbungen, die nachträglichen Veränderungen an Patientendossiers und das Verrechnen von Arbeitszeit, die nicht geleistet wurde, seien inakzeptabel.

Für das Verhalten der Regierung hat die GPK-Mitglieder 2018 kein Verständnis. «Obwohl sie immer wieder von verschiedenen Personen auf die Missstände aufmerksam gemacht wurde, hat sie jahrelang nichts Namhaftes unternommen», heisst es in einer Stellungnahme. Und auch jetzt, wo der Bericht der PUK erschienen ist, scheine sie «sich ihrer (Mit-)verantwortung noch nicht wirklich bewusst». Das Verhalten sei der Regierung nicht würdig, so die GPK. Die Regierung habe nicht interveniert, «obschon sie immer wieder darauf aufmerksam gemacht wurde». Gleichzeitig unterstrich die GPK: Es bestehe kein Interesse, «Parteithemen zu beackern», vielmehr gehe es ihnen um den Sachinhalt.

Aber auch die PUK wird in der Stellungnahme kritisiert: «Die PUK hat offensichtlich darauf verzichtet, sich mit der Rolle der GPK vertieft auseinanderzusetzen, die jeweiligen Beweggründe für ihr Handeln zu evaluieren oder ihr gar Parteirechte zuzugestehen», so die GPK. Auch die Äusserung der PUK, die GPK habe pflicht- und rechtswidrig gehandelt, sei vor diesem Hintergrund zurückzuweisen. (rd)

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