Bundesrat verbietet grosse Veranstaltungen wegen Coronavirus
Im Rahmen einer ausserordentlichen Sitzung hat der Bundesrat am Freitag beschlossen, dass Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen verboten werden.
Situation in der Schweiz und in der Region
Vom Grossveranstaltungsverbot betroffen sind unter anderem die Basler Fasnacht, der Genfer Uhrensalon sowie die Spiele der Super League und der National League. In Schaffhausen definitiv abgesagt ist das Burgerfestival, das am Freitag, 13. März, im Flügelwest stattgefunden hätte. Wie sich die neue Regelung des Bundes auf andere Veranstaltungen in der Region auswirken wird, will die Schaffhauser Regierung im Verlaufe des Freitags kommunzieren.
Derzeit sind in der Schweiz 15 Corona-Fälle bestätigt, über 100 Personen befinden sich in Quarantäne. Seit Freitag gibt es im Kanton Zürich den zweiten positiven Fall, die Bestätigung des nationalen Referenzlabors in Genf steht allerdings noch aus. Beim zweiten Fall handelt es sich um einen 45-jährigen Mann, der am 19. Februar für einen kurzen Aufenthalt in Mailand war. Am 23. Februar hatte er erste Beschwerden und wurde am 28. Februar im designiertem Behandlungsspital Triemli getestet, isoliert und hospitalisiert. Zum ersten positiven Fall im Kanton Zürich bestehe kein Zusammenhang. (lex)
Der Bundesrat hat sich am Freitag zu einer ausserordentlichen Sitzung getroffen. Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus, stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen werden demzufolge verboten. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und gilt mindestens bis am 15. März.
Welche Auswirkungen die Anordnung des BAG auf Veranstaltungen in der Region hat, ist noch unklar. Die Regierung wird heute darüber entscheiden und kommunizieren, ob grössere Anlässe abgesagt werden müssen.
Der Schutz der Bevölkerung habe für den Bundesrat oberste Priorität, heisst es in der Medienmitteilung. Er reagiere auf die jüngste Entwicklung der Coronavirus-Epidemie. Durch die Einstufung als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ist es dem Bundesrat möglich, in Absprache mit den Kantonen selber Massnahmen anzuordnen, die normalerweise in der Zuständigkeit der Kantone liegen.
Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht.
Der Bundesrat sei sich bewusst, dass diese Massnahme weitreichende Auswirkungen für die Bevölkerung der Schweiz hat, so die Medienmitteilung. Diese Massnahme verspreche allerdings einen wirksamen Schutz für die Menschen im Land und für die öffentliche Gesundheit. Durch die Massnahme soll die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz eingedämmt werden. (bic)
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