Landesregierung beendet Kontaktquarantäne und Homeoffice-Pflicht

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Ab morgen Donnerstag wird die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt. Bild: Melanie Duchene

Jetzt soll gelockert werden. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Aufhebung der Homeoffice- und Quarantänepflicht beschlossen. Zudem werden weitere umfassenden Lockerungen in die Vernehmlassung geschickt.

Die Landesregierung blickt optimistisch auf die aktuelle Lage: «Trotz rekordhoher Infektionszahlen ist eine Überlastung ausgeblieben und die Belegung der Intensivpflegestationen hat weiter abgenommen.» Deshalb sei nun der Moment gekommen, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wieder zu lockern, heisst es in einer Medienmitteilung. Deshalb fallen ab morgen Donnerstag einige Corona-Massnahmen.

Ende der Homeoffice-Pflicht und der Kontaktquarantäne

Die Homeoffice-Pflicht wird per Donnerstag in eine Homeoffice-Empfehlung geändert. Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Dafür bleibt Homeoffice eine wirksame Massnahme. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin.

Die Kontaktquarantäne wird erstmals seit Beginn der Krise vollständig aufgehoben. Der Bundesrat hat sie am 12. Januar bereits verkürzt und auf Personen im gleichen Haushalt beschränkt. Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen hat die Kontaktquarantäne an Bedeutung verloren. Als Folge dieses Entscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarantäne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben. Dies gilt ebenfalls ab morgen Donnerstag.

Die Isolation von Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, gilt hingegen weiterhin. Damit kann verhindert werden, dass stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.

So will der Bundesrat die restlichen Massnahmen aufheben

Über die Aufhebung der restlichen Massnahmen will der Bundesrat an seiner Sitzung am 16. Februar entscheiden. Dafür schickt die Landesregierung zwei Varianten in die Konsultation. Diese sehen folgendermassen aus:

  • Aufhebung in einem einzigen Schritt: Die Covid-19-Verordnung besondere Lage könnte in einem einzigen Schritt am 17. Februar 2022 aufgehoben werden. Eine solche vollständige Öffnung ist mit epidemiologischen Risiken verbunden, da sie die Viruszirkulation nochmals beschleunigen kann. Dieses Vorgehen ist nur dann angezeigt, wenn die Ansteckungswelle den Höhepunkt überschritten hat, schreibt der Bundesrat. Die Immunisierung der Bevölkerung muss weit genug fortgeschritten sein und die Ansteckungszahlen sowie die Spitaleinweisungen abnehmen. Aufgehoben wären alle Schutzmassnahmen. Darunter fallen die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe, die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und allen anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen, die Einschränkungen privater Treffen sowie die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen. Der Schutzschirm für Grossveranstaltungen soll allerdings bestehen bleiben, weil erneute Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden können. Auch die Isolation von positiv getesteten Personen soll weiterhin gelten. Zudem müssen zusätzliche Massnahmen ergriffen werden, um besonders gefährdete Personen zu schützen. Der Bundesrat wird die Kantone auch dazu befragen, ob die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, im Detailhandel und in Gesundheitseinrichtungen erhalten bleiben soll.
  • Aufhebung in zwei Schritten: Falls die epidemiologische Lage am 16. Februar noch zu unsicher ist, will der Bundesrat schrittweise vorgehen. Damit kann die Lage nach jedem Lockerungsschritt erneut beurteilt werden. Im ersten Schritt ab dem 17. Februar sollen folgende Massnahmen aufgehoben werden: Die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants gelte weiterhin eine Sitzpflicht. Auch die Einschränkungen bei privaten Treffen und die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien sollen dann fallen. Die Kantone können selbständig eine Bewilligungspflicht einführen, etwa für Fasnachtsfeiern. Die 2G-Regel soll dort gelten, wo heute die 2G-plus-Regel gilt (Discos, Hallenbäder, intensive Sportaktivitäten oder Blasmusik). Im zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben: Maskenpflicht, 2G-Regel und Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen. Damit würde auch die Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben.

Zudem schickt der Bundesrat weitere Anpassungen in die Vernehmlassung. Bei der Einreise sollen keine grenzsanitarischen Massnahmen mehr gelten. Das bedeutet, dass die Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Personen sowie die Kontaktdatenerhebung bei der Einreise in die Schweiz aufgehoben werden kann. Zudem sollen die sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate, etwa für Touristen oder nach Antikörper- oder Antigen-Schnelltests, aufgehoben werden. Weiterhin ausgestellt werden die auch von der EU anerkannten Zertifikate. Diese müssen für den internationalen Reiseverkehr noch aufrechterhalten werden, solange andere Staaten noch Einreiserestriktionen kennen. Möglich ist auch, dass in gewissen Ländern Zertifikate für den Besuch in Restaurants oder Museen weiterhin notwendig sein werden. Der Bundesrat schickt schliesslich auch neue Vorgaben für die Kostenübernahme von Arzneimitteln zur ambulanten Behandlung von Covid-19 in Konsultation. Die Konsultation dauert bis am 9. Februar.

(14:30 Uhr)

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