Abstimmungen am 9. Februar: Empfehlungen der SN-Redaktion

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Am 9. Februar wird wieder abgestimmt.

Hier finden Sie die Abstimmungsempfehlungen der Schaffhauser Nachrichten für die kantonalen und nationalen Abstimmungen am 9. Februar.

Die erweiterte Anti-Rassismus-Strafnorm soll Homo- und Bisexuelle als Gruppe vor herabwürdigenden Äusserungen schützen. Bild: Key

Soll man homophobe Äusserungen bestrafen? Ja, weil es nicht nachvollziehbar ist, dass eine Minderheit noch immer öffentliche Herabsetzung erfährt, nur weil sie eine andere sexuelle Orientierung hat. Das steht quer zu einer Schweiz, die liberal sein will.

von Andrea Tedeschi

Mit einer Erweiterung der bestehenden Anti-Rassismus-Strafnorm soll entschiedener gegen Aufrufe zu Hass oder die Herabsetzung von homo- und bisexuellen Menschen vorgegangen werden. Heute werden nur rassische, ethnische und religiöse Gruppen geschützt. Bundesrat und Parlament unterstützen die Vorlage; konservative und religiöse Gruppen sind vehement dagegen. Was ist davon zu halten?

Zwei Hauptpunkte stellen die Gegner der Vorlage in den Vordergrund. Erstens sieht das überparteiliche Gegner-Komitee, dem die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU), die Junge SVP und Mitglieder der SVP angehören, die freie Meinungsäusserung eingeschränkt.

Zweitens sei die erweiterte Anti-Rassismus-Strafnorm des Artikels 261bis schwammig, obwohl die Gerichtspraxis seit ihrer Einführung vor 26 Jahren klar festhält: Beleidigungen fallen nicht unter die Strafnorm, im Gegensatz zur krassen Herabsetzung der Menschenwürde. Doch was heisst das konkret? Rechtsexperten ­sagen, dass die Bibelstellen weiterhin ­zitiert, aber nicht als gegeben ausgelegt werden und zur Steinigung von Homosexuellen aufrufen dürften. Dagegen würde sich eine Spielgruppenleiterin nach der ­erweiterten Norm strafbar machen, wenn sie Kinder von Homosexuellen abweist. Auch der Bäcker müsste neu mit einer Strafe rechnen, wenn er sagen würde, er wolle keinen Homosexuellen bedienen. So deutlich ist es jedoch nicht in allen Fällen.

Homosexuelle nicht bestrafen

Hier haben die Gegner recht, wenn sie fehlende Klarheit reklamieren. Die Anti-Rassismus-Strafnorm ist auch deshalb nicht konsequent, weil sie bei Diskriminierung aufgrund der geografischen Herkunft oder einer Behinderung nicht gelten soll. Das bewog das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte dazu, eine generelle Strafbestimmung gegen Aufrufe zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung zu empfehlen. Ausserdem wollte das Parlament die Rassismusstrafnorm nicht um das Kriterium der sexuellen Identität ausweiten, weshalb der Artikel, über den abgestimmt wird, Transmenschen nicht berücksichtigt.

Ist es richtig, die Erweiterung der Strafnorm nun abzulehnen? Nein, weil eine Minderheit nicht bestraft werden darf, nur weil das Parlament die bestehenden Probleme nicht konsequent löst. Eine generelle Strafbestimmung würde vorderhand politisch sowieso keine Chance haben.

Zudem haben die Gegner in einem wesentlichen Punkt unrecht. Wer mit der Einschränkung der freien Rede argumentiert, verschweigt absichtlich oder aus Unwissenheit, dass die Meinungsäusserungsfreiheit noch nie das Recht umfasste, andere öffentlich zu beschimpfen und herabzusetzen. Das Wort «öffentlich» ist dabei wichtig. Denken und im privaten Kreis reden kann auch in Zukunft jeder, was und wie er will.

Die Gruppe ist nicht geschützt

Man kann unterschiedlicher Meinung darüber sein, wie dringlich die Verschärfung ist. Nötig ist sie ohnehin. Öffentliche Beschimpfungen und Hetze sind heute schon verboten. Zwar sind auch Drohungen, Gewaltaufrufe, Belästigungen und verbale Übergriffe gegen Einzelpersonen strafbar. Dass die heutigen Bestimmungen aber nicht ausreichen, macht die Realität deutlich. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Aufrufe zu Hass oder herabwürdigende Äusserungen gegen rassische, ethnische oder religiöse Gruppen strafbar sind, dieselbe gesetzliche Bestimmung aber für die sexuelle Orientierung von Menschen nicht gelten soll.

Dass mit der erweiterten Anti-Rassismus-Strafnorm Vorurteile oder negative Einstellungen gegenüber Homo- und Bisexuellen verschwinden könnten, wird sich wohl nur bedingt bewahrheiten. Die Einführung der Strafbestimmung hat den Rassismus aus der Schweiz auch nicht beseitigt. Einstellungen gegenüber anderen müssen sich zuerst im Kopf ändern. Ein Ja zur Vorlage kann jedoch ein kleiner erster Schritt in diese Richtung sein.

Die Redaktion der «Schaffhauser Nachrichten» empfiehlt aus diesen Gründen, am 9. Februar für die Erweiterung der Strafnorm aufgrund der sexuellen Orientierung zu stimmen.

Pro

Es besteht heute kein strafrechtlicher Schutz, wenn öffentlich zu ­Diskriminierung von Homo- und Bisexuellen als Gruppe aufgerufen wird.

Laut einer Untersuchung der ZHAW finden 22,7 Prozent der Erwachsenen, Homosexualität sollte nicht erlaubt sein.

Ein Monitoring der LGBT-Organisationen ­registrierte von November 2016 bis November 2017 pro Woche zwei diskriminierende Vorfälle.

Contra

Gegner befürchten die Einschränkung der Meinungsäusserungs­freiheit, etwa wenn ein Hotelbesitzer einem Homosexuellen kein ­Zimmer vermieten will.

Homo- und Bisexuelle sind laut Gegnern in der Schweiz längst gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft.

Akzeptanz in der Bevölkerung lasse sich nur durch Normalität und nicht durch Sonderrechte erreichen.

Der Mieterinnen- und Mieterverband sowie seine Verbündeten wollen für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen, fahren dazu aber allzu schweres Geschütz auf. Die 10-Prozent-Quote könnte dem Anliegen der Befürworter sogar zuwiderlaufen.

von Reto Zanettin

Die Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» will das Angebot preisgünstiger Wohnungen fördern. Zweifelsohne: Ein Dach über dem Kopf zu haben, ist ein Grundbedürfnis jedes Menschen. Und dass die Wohnungen wirtschaftlich tragbar sein sollen, geht aus den Sozialzielen der Bundesverfassung hervor. Indes aber ist der gemeinnützige Wohnungsbau in der Schweiz bereits heute stark verankert. Gemessen ­daran schiesst die Initiative mit ihren Forderungen über das Ziel hinaus.

Rigide Quote und Vorkaufsrechte

Ein Kernelement ist eine 10-Prozent-Quote, die jedes Jahr erfüllt sein muss, sich also nicht auf den Durchschnitt mehrerer Jahre beziehen kann. Schweizweit soll ein Zehntel aller neu gebauten Wohnungen ­gemeinnützig und darum zu einem geringeren Mietpreis zu haben sein als Wohnungen von gewinnorientierten Bauträgern. Was ehrenwert klingt, schwächt den Föderalismus, weil der Bund mit in der Verantwortung stehen soll, die Quote von zehn Prozent auf eidgenössischer Ebene einzuhalten. ­Dabei werden die Gemeinden selbst am besten wissen, wie es um den Wohnungsmarkt vor Ort bestellt ist. Die Situationen unterscheiden sich teilweise stark; die Stadt ­Zürich ringt mit anderen Problemen als die ­Gemeinden im Kanton Schaffhausen. Zielführender wäre es insofern, die lokal Verantwortlichen entscheiden zu lassen, wie sie die Mieten auf tragbarem Niveau halten.

Im Weiteren soll den Kantonen und ­Gemeinden ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden. Sie erlangen dadurch eine privilegierte Stellung gegenüber privaten Grundstückskäufern. Das lässt sich nur schwer mit einer liberalen Wirtschaftsordnung vereinbaren. Schliesslich möchten die Befürworter erreichen, dass vom Staat unterstützte Sanierungen nicht zu höheren Mieten führen. Subventionen sollen nur noch für energetische Sanierungen geleistet werden, nicht jedoch für Luxussanierungen.

Diese Forderungen greifen in den Wohnungsmarkt ein. Das Nein-Komitee hält die Massnahmen denn auch für zu starr. Und das zu Recht. Baubewilligungen etwa würden erst erteilt, wenn geprüft wurde, ob die Bauherren gemeinnützig oder gewinnorientiert sind. Die wachsende Bürokratie hielte private Bauherren von Investitionen ab. Die Folgen wären: Die Bautätigkeit sinkt, das Wohnungsangebot schmilzt, die Mieten steigen. Die Initianten könnten also das Gegenteil von dem bewirken, was sie beabsichtigen.

Die 10-Prozent-Quote bringt ausserdem Kosten in Millionenhöhe mit sich. Der Bundesrat schätzt, dass rund 120 Millionen Franken pro Jahr für Darlehen an Wohnbaugenossenschaften zusätzlich aufgewendet werden müssten, um den Anteil der Genossenschaftswohnungen von heute vier auf die verlangten zehn Prozent zu steigern. Zugute halten muss man der Initiative immerhin, dass sie im Jahr 2016 eingereicht wurde. Damals war die Lage am Wohnungsmarkt angespannter, als das heute der Fall ist. Die Leerwohnungsziffer betrug schweizweit 1,3 Prozent, im Kanton Schaffhausen knapp 1,7 Prozent. Aktuell stehen mehr als 1,6 Prozent aller Schweizer Wohnungen leer. In Schaffhausen stieg die Leerwohnungsziffer sogar auf über 2,5 Prozent. Mehr leere Wohnungen finden sich nur in den Kantonen Aargau, Jura, Solothurn und Thurgau.

Bund will 250 Millionen einschiessen

Ausserdem könnte die 10-Prozent-Quote an manchen Orten kaum eine Wirkung ­haben. In der Stadt Zürich zum Beispiel, wo die Mieten Höchstwerte erreichen, das Problem somit am grössten ist, machen ­gemeinnützige Wohnungen bereits heute 20 Prozent aller Behausungen aus, wie eine Auswertung des Beratungsunternehmens Wüest Partner zutage gefördert hat. Daher würden zusätzliche Genossenschaftswohnungen eher in Gebieten mit einem tiefen Anteil gebaut werden, etwa in Schaffhausen, wo der Anteil der gemeinnützigen Wohnungen unter zehn Prozent liegt. Auf diesem Wege könnte sich die Leerstandsziffer im Kanton noch weiter erhöhen. Und die Mieten in der Stadt Zürich blieben hoch.

Dass die Förderung des genossenschaftlichen Wohnens auch mit weniger schwerwiegenden Mitteln verstärkt werden kann, zeigt sich am Vorschlag des Bundesrates. Sollte die Vorlage abgelehnt werden, würde er 250 Millionen Franken über die nächsten zehn Jahre in den sogenannten Fonds de Roulement einzahlen. Dieser enthält zurzeit 510 Millionen Franken. Der Zustupf wäre insofern beträchtlich, läge aber immer noch unter dem Betrag, den die Initiative notwendig machen würde. Über den Fonds de Roulement werden den Wohnbauge- nossenschaften zinsgünstige Darlehen gewährt. Der gemeinnützige Wohnungsbau wird ausserdem von weiteren Institutionen unterstützt, sodass die Bauträger auch ohne die Initiative günstig an Finanzmittel gelangen. Dem Anliegen der Initiative wird demnach bereits mit den bestehenden Instrumenten Genüge getan. Die SN-Redaktion empfiehlt, ein Nein in die Urne zu legen.

Pro

Steigende Mieten: Seit Jahren steigen die Mieten, obwohl der ­Referenzzinssatz sinkt.

Gemeinwohl:Genossenschaften sind nachhaltig und entlasten die Sozialwerke.

Contra

Teuer:Die Initiative verursacht für den Bund Kosten von 120 Millionen Franken pro Jahr.

Starre Regeln: Die 10-Prozent-Quote ist zu rigide und bewirkt mehr Bürokratie.

Wie finanzieren die Parteien und Abstimmungskomitees ihre Kampagnen (im Bild: Abstimmungsplakate in Schaffhausen im Herbst 2019)? Weit gehende Offenlegungspflichten fordert die kantonale Volksinitiative «Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenzinitiative)». Archivbild: Flavia Grossenbacher

Die kantonale Transparenzinitiative der Schaffhauser Jungsozialisten fordert eine umfassende Offenlegungspflicht bei Partei- und Kampagnenbudgets. Trotz einem grundsätzlichen Verständnis für das Anliegen empfiehlt die SN-Redaktion die Volksinitiative am 9. Februar zur Ablehnung. Sie schiesst in einigen Punkten deutlich übers Ziel hinaus.

von Mark Liebenberg

Parteien, Wahl- und Abstimmungskomitees sollen ein öffentliches Register führen, von wem sie wie viel Geld erhalten. Das fordert die Transparenzinitiative der Schaffhauser Juso. Wer in einer Schaffhauser ­Gemeinde oder auf kantonaler Ebene für ein öffentliches Amt kandidiert, soll all seine Interessenbindungen offenlegen müssen. Spenden von Privatpersonen sind ab 3000 Franken zu deklarieren, solche von juristischen Personen ab einem Franken (siehe SN vom 7. Januar).

Transparenz ist zweifellos ein hohes Gut in der Demokratie. Diese Zeitung hat zusammen mit den Platzmedien im Jahr 2018 gegen Verschlechterungen beim Öffentlichkeitsprinzip der Stadt Schaffhausen ­gekämpft. Dort ging es aber um die Transparenz der öffentlichen Verwaltung gegenüber der Öffentlichkeit, also um das Verhältnis zwischen Bürger und Staat.

Kann man ein öffentliches Interesse aber auch bei den Parteifinanzen geltend machen, also fordern, dass die politischen Gruppierungen, die miteinander im permanenten Wettbewerb um Stimmen und Aufmerksamkeit stehen, ihre Zahlen offenlegen müssen? Anders gefragt: Ist es eine essenzielle Notwendigkeit für das Funktionieren unserer Demokratie, wenn man ­genau Bescheid weiss, wer welcher Partei wie viel Geld gibt; oder wäre es – gerade auch für die mediale Öffentlichkeit – einfach bloss interessant?

Die Redaktion der SN hat die Vorlage kontrovers diskutiert. Wie jeder Lösungsvorschlag muss sich auch die vorliegende kantonale Transparenzinitiative daran messen lassen, ob sie ein bestehendes Problem beseitigen würde, ob sie dies mit tauglichen Mitteln erreichen will und welche neuen Probleme sie allenfalls schafft.

Systematische Einflussnahme?

Die SN-Redaktion ist der Überzeugung, dass die Geldmittel, die Parteien, Kandidaten und politischen Kampagnen zur Verfügung stehen, in Abstimmungs- und Wahlkämpfen selbstverständlich eine gewisse Rolle spielen. Politische Kräfte, egal auf welcher Seite, machen mit Werbung und Kampagnen auf ihre Vertreter und ihre ­Anliegen aufmerksam. Die Herkunft des Geldes, das zumal auf nationaler Ebene ­dafür aufgewendet wird, bleibt oft im Dunkeln, das ist nicht vertrauensbildend und öffnet Spekulationen Tür und Tor.

Ebenso klar jedoch ist, dass mit Geld ­allein noch keine Wahl oder Abstimmung gewonnen werden kann. Mindestens ebenso entscheidend ist das zeitliche, meist unentgeltliche persönliche Engagement der Exponenten und Parteimitglieder, die Mobilisierung der Parteibasis und der Sympathisanten – und dies gilt ganz besonders in der Lokalpolitik. Wenn diese politische Basisarbeit von Privatpersonen aber eben auch Verbänden, Interessengruppen, NGOs oder sogar Firmen von Fall zu Fall finanziell mit Spenden unterstützt wird, weil diese so ihre Anliegen vertreten sehen, gehört dies zur DNA des demokratischen Betriebs. Die Vermutung aber, dass potente Geldgeber die politischen Debatten im Kanton systematisch aus dem Hintergrund in ihrem Sinne beeinflussen und sich Gruppierungen, Kampagnen und letztlich Abstimmungssiege mit Geld erkaufen können, ­erachtet die Redaktion als realitätsfremd.

Vor allem auf kantonaler und kommunaler Ebene ist es nicht allein ausschlaggebend, welche Finanzmittel einzelne Gruppierungen zur Verfügung haben, mit wie vielen Plakaten, Flyern und Inseraten eine Gruppierung oder einzelne Wahlkandidaten in der Öffentlichkeit sichtbar werden. Es ist vielmehr die Macht der Argumente, welche letztlich den demokratischen Wettstreit entscheiden – der Argumente jeweils beider Seiten, die nicht zuletzt auch in der fairen, ausgewogenen Berichterstattung unabhängiger Medien abgebildet werden und so entscheidend zur Meinungsbildung in der Bevölkerung beitragen.

Initiative will sehr rigides Regime

Anders als auf nationaler Ebene, wo ­zurzeit ebenfalls über Transparenzregeln diskutiert wird, ist daher bei den doch eher übersichtlichen Verhältnissen im Kanton Schaffhausen und seinen Gemeinden ­zumindest fraglich, ob die umfassende ­Offenlegungspflicht der Juso-Initiative erstens einen akuten Missstand angeht, und ob sie dies, zweitens, mit probaten Mitteln tut. Doch selbst wenn man die erste Frage mit Ja beantwortet, bleiben viele ­offene Fragen. Denn in einigen Punkten schiesst die Volksinitiative nach Ansicht der Redaktion klar übers Ziel hinaus.

Gegen übergeordnetes Recht hat die Transparenzinitiative schon in ihrer Ur­fassung verstossen. Sie verlangte nämlich, wenn eine Partei oder Gruppierung gegen die Offenlegungspflichten in einem Wahlkampf verstosse, müssten alle Kandi­dierenden dieser Partei zur Strafe von der Wahl ausgeschlossen werden. Diesen Punkt mussten die Initianten schliesslich streichen, weil er unverhältnismässig ist und mit der Wahl- und Abstimmungsfreiheit nicht vereinbar ist. Das zeigt aber auch ein wenig, wie weit es die Initianten mit ihren Forderungen treiben: Im Vergleich mit anderen kantonalen Transparenzinitiativen zum Beispiel im Tessin, Genf, Neuenburg, Schwyz oder Fribourg wählen sie für die Schaffhauser Variante tiefere Grenzbeträge bei Privatpersonen und heben die Freigrenzen bei juristischen Personen gleich ganz auf.

Als problematisch erachtet die SN-Redaktion sodann die Folge, dass bei Majorzwahlen neu eine Anmeldefrist eingeführt würde. Die lückenlose Offenlegung von Interessenbindungen aller Kandidaten ist an sich eine unterstützenswerte Forderung. Aber die zwingende Überprüfung dieser Angaben vor der Wahl, würde Spontankandidaturen, sogenannte «wilde Kandidaten», verunmöglichen. Solche gibt es aber immer wieder, besonders bei Wahlen zu Gemeindeexekutiven kleiner Kommunen. Eine solche Störung der demokratischen Praxis durch rigide Transparenzregeln sieht die SN-Redaktion als weiteren klaren Minuspunkt der Abstimmungsvorlage.

Grosse Bedenken hat die Redaktion aber in einem ganz grundsätzlichen Punkt: Solange es nicht einem klar ausgewiesenen höheren Zweck dient, sondern lediglich die Neugier befriedigt, begibt man sich mit der erzwungenen Publikation von Spender­namen auf heikles Terrain. Die blosse Veröffentlichung von Spendernamen allein würde nämlich nichts daran ändern, dass Spenden auch weiterhin völlig rechtens sind, egal wie hoch die gespendeten Geldbeträge sind. Parteien sind private Organisationen, sie erhalten keine öffentlichen Gelder und sind faktisch nur ihren Mit­gliedern Rechenschaft schuldig. Ändern würde sich im Falle der Annahme der Transparenzinitiative nun, dass die Spender per Gesetz mit Namen geoutet werden müssten und dadurch öffentlich angreifbar würden – Privatpersonen dann, wenn sie mehr als 3000 Franken pro Jahr für poli­tische Anliegen spenden, juristische Per­sonen schon mit Kleinstbeträgen.

Das ist nicht zielführend. Eine Spende zu tätigen, egal in welcher Höhe und egal an welchen legalen Empfänger, ist wie erwähnt alles andere als ein Verbrechen. Darum ist es heikel, anonym bleiben wollende Spender per Verfassung gewissermassen ins grelle Licht der Öffentlichkeit zu zwingen. Die Sitten in der Politik sind teilweise rau, die Polarisierung gross, wer sich exponiert muss eine dicke Haut haben: Das ist nicht jedem gegeben, sei es aus persönlichen oder aus beruflichen Gründen. Aber es gibt Bürger, die sich dennoch aus Überzeugung hinter eine Partei oder Sache stellen und dies auch mit einer Geldspende unterstützen wollen. Wenn sie dabei anonym bleiben wollen, ist dies ihr gutes Recht. Mit der gleichen abstrakten Begründung – mehr Transparenz – könnte man nämlich sonst auch die Aufhebung der ­geheimen Stimmabgabe fordern, oder verlangen, dass Vereine, Stiftungen, Hilfswerke und gemeinnützige Organisationen aller Art die Namen ihrer Spender veröffentlichen müssen, weil dies angeblich im öffentlichen Interesse liege.

Die Offenlegungspflicht könnte schliesslich relativ einfach umgangen werden. Sei es durch Aufsplittung der Geldbeträge auf verschiedene Strohmänner, sei es durch eine Tarnung von Geldquellen als Stiftungen oder Fördervereine. Trotzdem, so verlangt es die Initiative, müsste eine kantonale Stelle die Partei- und Kampagnenbudgets minutiös kontrollieren, in einem öffentlich ­zugänglichen Register publizieren und Verstösse mit hohen Bussen ahnden. Die Zweifel daran, ob der entstehende bürokratische Mehraufwand durch einen konkreten Nutzen für die Stimmbürgerinnen und Bürger gerechtfertigt ist, bleibt bestehen.

In ihrer vorliegenden Form schiesst die Transparenzinitiative übers Ziel hinaus. Daher empfiehlt die Redaktion der «Schaffhauser Nachrichten» ein Nein.

Pro

Geldquellen öffentlich: Die Geldgeber von Parteien, Kandidaten und Abstimmungskampagnen sind für jedermann öffentlich einsehbar

Interessenbindungen: Kandidierende legen ihre Interessenbindungen lückenlos offen.

Vertrauen: Volle Transparenz soll das Vertrauen in die Politik wiederherstellen.

Contra

Gegner befürchten die Einschränkung der Meinungsäusserungs­freiheit, etwa wenn ein Hotelbesitzer einem Homosexuellen kein ­Zimmer vermieten will.

Homo- und Bisexuelle sind laut Gegnern in der Schweiz längst gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft.

Akzeptanz in der Bevölkerung lasse sich nur durch Normalität und nicht durch Sonderrechte erreichen.

Das Haus des Sporting Clubs soll bald durch einen neuen Bau mit Garderoben und einem Gemeinschaftsraum ersetzt werden. Bild: Melina Ehrat

von Isabel Heusser

Für 6,31 Millionen Franken will der Stadtrat die Sportanlage Schweizersbild aufwerten. Die SN empfehlen ein Ja zur Vorlage am 9. Februar. Denn von der verbesserten Infrastruktur profitieren insbesondere sportbegeisterte Kinder und Jugendliche.

Auf den ersten Blick ist die Sportanlage Schweizersbild gut ausgestattet. Drei Fussballfelder stehen für Trainings und Matches zur Verfügung. Aber der zweite Blick zeigt: Die Kapazitäten der Anlage können nicht ausgenutzt werden. Grund ist einerseits der Garderobenmangel. Für drei Plätze gibt es in der angrenzenden Schweizersbildhalle nur zwei Doppelgarderoben mit je einem gemeinsamen Duschraum. Andererseits setzen die Stollenschuhe der Fussballer dem Rasen auf den Plätzen zu – im Winter und bei Regenwetter ist die Nutzung darum eingeschränkt. Diese Mängel will der Stadtrat beheben und 6,31 Mil­lionen Franken investieren. Am 9. Februar kommt der Kredit an die Urne. Vorgesehen ist ein Kunstrasen auf dem Platz II direkt beim Nationalen Handball-Trainings- und Leistungszentrum. Und anstelle der Baracke, die der Sporting Club mietet, ist ein Gebäude aus Holz mit acht Garderoben und einem Mehrzweckraum geplant. Den Raum kann der Sporting Club von der Stadt mieten unter der Auflage, dass ihn auch andere Vereine nutzen dürfen. Zur Aufwertung der Sportanlage gehören ausserdem ein Volleyballfeld statt des Allwetterplatzes beim Schulhaus Gräfler, ein Spielplatz sowie eine Finnenbahn. Weiter sollen die Beleuchtung und Bewässerung der Fussballplätze verbessert werden.

Bei der Planung hat die Stadt Quartierbewohner und Sportvereine miteinbezogen. Somit ist das Projekt breit abgestützt. Alle Parteien unterstützen das Projekt.

Kosten in ähnlichem Rahmen

Die «Schaffhauser Nachrichten» empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, der Vorlage zuzustimmen. Gewiss: Angesichts anstehender Grossprojekte wie der Entwicklung des Kammgarn-West­flügels und dem KSS-Neubau muss die Stadt ihre Investitionen sorgfältig abwägen. 6,31 Millionen Franken sind viel Geld für eine Aufwertung, die im Wesentlichen aus einem Kunstrasen und einem neuen Garderobengebäude besteht. Verglichen mit Projekten in anderen Kantonen und Gemeinden bewegen sich die Kosten aber in einem ähnlichen Rahmen.

Offene Fragen gibt es allenfalls beim Kunstrasen. Modelle, deren Oberfläche mit Kunststoffgranulat aufgefüllt sind, haben einen zweifelhaften Ruf, weil sich die Kleinteile in Mikroplastik zersetzen können. Die Stadt hat bereits angekündigt, eine möglichst umweltfreundliche Lösung zu finden und sich allenfalls für einen Kunstrasen ohne Granulat zu entscheiden.

Eine Verbesserung im Vergleich zum ­ursprünglichen Projekt haben die Bürgerlichen im Grossen Stadtrat durchgesetzt: Beim Garderobengebäude wird zumindest der Unterbau in Massiv- statt Holzbauweise erstellt. Damit dürften die Auswirkungen eines allfälligen Wasserschadens weniger gross sein.

Die heutige Situation mit der veralteten Infrastruktur und zu wenig Garderoben ist unbefriedigend. Der Bedarf an Fussballplätzen, die auch für andere Sportarten ­genutzt werden können, ist ausgewiesen. Kann die Sportanlage besser ausgelastet werden, kommt das den zahlreichen Vereinen, die sich im Breitensport engagieren, sowie den Kindern und Jugendlichen ­zugute. Und auch die Herblinger profitieren vom neuen Angebot: Sie bekommen endlich den öffentlichen Spielplatz, den sich viele schon lange wünschen.

Pro

Geldquellen öffentlich: Die Geldgeber von Parteien, Kandidaten und Abstimmungskampagnen sind für jedermann öffentlich einsehbar

Bessere Auslastung: Die Anlage kann verstärkt genutzt werden

Mehr Garderoben: Der Garderobenmangel wird behoben.

Contra

Kosten:Eine weitere Millionen Investition der Stadt.

Kunstrasen: Zum Kunstrasen gibt es noch offene Fragen.

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