Darüber stimmen wir heute ab
Am Sonntag fallen auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene wichtige Entscheide. Wer stimmt worüber ab und wo wird was gewählt? Der Überblick.
Ergebnisse und Reaktionen
Im Abstimmungsticker von shn.ch werden Sie ab 11.15 Uhr über den Verlauf der Wahlen und Abstimmungen informiert. Wir liefern Ergebnisse und Reaktionen. Auch mit Radio Munot bleiben Sie zwischen 12 und 17 Uhr immer auf dem neusten Stand.
Hier finden Sie eine Übersicht aller regionalen sowie gesamtschweizerischen Abstimmungen und Wahlen:
Nationale: Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»
Nach Auffassung des Initiativkomitees gibt es in der Schweiz nicht genügend preisgünstige Mietwohnungen. Um dieser Situation abzuhelfen, möchten die Initianten, dass mindestens zehn Prozent der neuen Wohnungen von Wohnbaugenossenschaften erstellt werden. Die Initiative will zudem verhindern, dass Beiträge zur energetischen Sanierung für Luxuslösungen verwendet werden. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab.
Die Argumente des Schaffhauser Ja-Komitees:
Die Argumente der Schaffhauser Gegner:
Nationale Abstimmung: Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung)
Heute schützt das Strafrecht die Menschen in der Schweiz vor Diskriminierung wegen der Rasse, der Religion oder der Ethnie. Bundesrat und Parlament wollen nun die Anti-Rassismus-Strafnorm stärken und verbieten, Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Wer deswegen zu Hass aufruft oder Propaganda verbreitet, soll ebenfalls bestraft werden können.
Solche Handlungen werden bestraft, wenn sie in der Öffentlichkeit verübt werden, wenn sie Menschen absichtlich herabsetzen und wenn sie gegen die Menschenwürde verstossen. Gegen diese Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen.
Die Argumente der Befürworter:
Die Argumente der Gegner:
Kantonale Abstimmung: Volksinitiative «Transparenz in der Politikfinanzierung»
Die Initiative verlangt, dass natürliche und juristische Personen, wie alle Parteien, Gruppierungen, Kampagnenkomitees und dergleichen, die Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskämpfen, die in die Kompetenz von Kanton und Gemeinden fallen, offenlegen müssen. Unter die Offenlegungspflicht fallen aber auch Einzelpersonen, die mit eigenen oder fremden Geldern ebenfalls Wahlen und Abstimmungen unterstützen. Offenzulegen sind gemäss Initiativtext insbesondere das Globalbudget für den betreffenden Wahl- oder Abstimmungskampf; die Namen der juristischen Personen, die zur Finanzierung beigetragen haben, mit Angabe des jeweiligen Betrags; die Namen der natürlichen Personen, die zur Finanzierung beigetragen haben, mit Angabe des jeweiligen Betrags. Ausgenommen sind Spenderinnen und Spender, deren Zuwendung insgesamt 3000 Franken pro Kalenderjahr nicht übersteigt. Ebenso haben Kandidierende für öffentliche Ämter im Kanton und in den Gemeinden ihre Interessenbindungen offenzulegen. Bei Verletzung von Offenlegungspflichten sah der ursprüngliche Initiativtext einen zwingenden Wahlausschluss vor. Der Kantonsrat hat diesen Teil der Initiative als ungültig erklärt. Die kantonale Verwaltung oder eine unabhängige Stelle hat die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen und ein öffentliches Register zu erstellen, einsehbar auf der Internetseite des Kantons Schaffhausen. Kantonsrat und Regierung lehnen die Initiative ab.
Die Argumente der Befürworter:
Die Argumente der Gegner:
Stadt Schaffhausen: Wahl des Stadtschulrats
Der frei gewordene Sitz von Christian Ulmer im Stadtschulrat muss neu besetzt werden. Er wurde Stadtschulratspräsident. Zur Wahl stehen SP-Politiker Werner Bächtold und der parteilose Roland Saurer.
Der Beitrag zu Werner Bächtolds Kandidatur:
Der Beitrag zu Roland Saurers Kandidatur:
Stadt Schaffhausen: Aufwertung Sportanlage «Schweizersbild»
Das städtische Stimmvolk entscheidet über einen Kredit in Höhe von 6,3 Millionen Franken. Mit dem Geld soll eines der drei Fussballfelder mit Kunstrasen ausgestattet werden. Ausserdem ist ein neues Garderobengebäude geplant. Damit können künftig auch Frauenmannschaften die Fussballplätze nutzen. Zudem ist ein Beachvolleyballfeld und eine Finnenbahn vorgesehen. Der Grosse Stadtrat und der Stadtrat sind für die Aufwertung. Widerstand gibt es von einer im Schweizersbild ansässigen Reitschule. Die Grünen haben Stimmfreigabe beschlossen.
Die Argumente der Befürworter:
Die Argumente der Gegner:
Beringen: Einführung von Schulleitern mit Kompetenzen
Künftig sollen Schulleiter die operative Leitung von der Schulbehörde übernehmen. Die Schulbehörde soll dementsprechend verkleinert werden und nur noch strategische Entscheidungen fällen. In Beringen gibt es bereits Schulleiter, welche allerdings noch keine entsprechenden Kompetenzen haben. Die Schulleitung soll um 55 Prozent aufgestockt werden. Weil für die Einführung von Schulleitungen mit Kompetenzen eine Verfassungsänderung nötig ist, gibt es eine Volksabstimmung. Bei einem Ja soll das neue Modell Anfang 2021 eingeführt werden. Der Einwohnerrat und der Gemeinderat sind für die Einführung.
Feuerthalen: Bewilligung eines Gesamtkredits von 9'350'000 Franken für den Neubau eines Dreifachkindergartens
Die Schülerzahlen steigen stetig. Deshalb plant Feuerthalen den Bau eines Dreifachkindergartens und die Erweiterung des Schulhauses Stumpenboden. Im Budget 2020 ist die erste Planungs- und Bautranche von einer Million Franken bereits enthalten. Dieses Geld wird aber nur ausgegeben, wenn die Stimmbevölkerung am 9. Februar Ja sagt zu den Investitionen in Schule und Kindergarten.
Details zur Vorlage:
Eglisau: Bildung Einheitsgemeinde und Totalrevision Gemeindeordnung
Die Gemeindeordnung soll überarbeitet werden. Das ist nötig, damit die politische Gemeinde und die Schulgemeinde fusionieren können. Der Gemeinderat und die Schulpflege empfehlen ein Ja.
Eglisau: Entwicklung Areal «Mineralquelle»
Die Eigentümerin des Areals, die L+B-Immobiliengruppe, will auf dem Areal unter anderem Wohnungen bauen. Dafür muss das Gelände umgezont werden. An einer Gemeindeversammlung im Oktober 2019 wurden die Teilrevision der Nutzungsplanung und der Gestaltungsplan von den rund 390 Stimmberechtigten deutlich abgelehnt. Im Anschluss an die Abstimmung wurde der Antrag auf eine Volksabstimmung gestellt. Dieser wurde für den Nutzungsplan sowie den Gestaltungsplan angenommen.
Details zur Vorlage:
Wil, Hüntwangen und Wasterkingen: Abstimmung über einen Zusammenarbeitsvertrag
Die Gemeinden Wil, Hüntwangen und Wasterkingen stimmen über die Prüfung einer möglichen Fusion ab. Die Abstimmung ist durch das Stimmvolk zustande gekommen, welches Unterschriften gesammelt hat. Die Befürworter empfinden eine Fusion der drei Gemeinden im unteren Rafzerfeld als längst überfällig. Mit einer Fusion könnten Synergien genutzt und Kosten gespart werden. Die Gemeinderäte der drei Gemeinden sind dagegen. Eine Fusion ist aus ihrer Sicht unnötig. Der Aufwand lohne sich für eine künftige Gemeinde mit lediglich 3000 Einwohnern nicht.
Die Argumente der Befürworter und Gegner:
Dachsen: Neuer Standort für die Entsorgungsstelle
Der bisherige Standort «Benkemergässli» muss aufgelöst werden, weil er sich in der Landwirtschaftszone befindet. Zwei vorausgegangene Projekte sind bei der Bevölkerung durchgefallen. Der neue Standort befindet sich in der Nähe der Badi Bachdelle. Dort soll es unter anderem Entsorgungsstellen geben für Grüngut, Altkleider und Glas.
Bargen: Ersatzwahl Gemeinderat
Gesucht wird ein Ersatz für Gemeinderat Silvano Meili. Meili kündigte Ende Oktober seinen Rücktritt an. Er ist unter anderem für Wasser und Umwelt zuständig und seit Anfang 2017 Teil des Bargener Gemeinderats. Als Ersatz für ihn hat sich ein Kandidat gemeldet. Es ist Ronny Schrag.
Kanton Thurgau: Steuergesetz
Seit dem 1. Januar 2020 ist das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in Kraft. Es wurde an der eidgenössischen Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 angenommen. Mit der STAF werden die international nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien für Statusgesellschaften (Domizil-, Verwaltungs- und Holdinggesellschaften) abgeschafft. Die Kantone müssen ihr kantonales Steuerrecht zur Umsetzung der STAF-Vorlage per 2020 anpassen. Mit der vorliegenden Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern erfolgt diese Anpassung.
Die STAF-Vorlage sieht verschiedene steuerliche Instrumente und eine allgemeine Steuersatzsenkung in den Kantonen vor, um trotz der Abschaffung der Privilegien für Statusgesellschaften die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts zu bewahren. Der Kanton Thurgau ist mit einer Senkung der Gesamtsteuerbelastung von 16,4 Prozent auf 13,4 Prozent moderater als andere Kantone. Gleichzeitig wird die Thurgauer Bevölkerung, vor allem Familien mit Kindern, entlastet. So werden die steuerlichen Abzüge für Kinderfremdbetreuungskosten und Krankenkassenprämien erhöht und es wird eine Steuergutschrift von 100 Franken je minderjähriges Kind eingeführt. Zudem wird die Ausbildungszulage von 250 auf 280 Franken angehoben. Die steuerliche Entlastung der Unternehmen kostet den Kanton und die Gemeinden 27,4 Mio. Franken. Die Entlastungsmassnahmen für die Bevölkerung belaufen sich insgesamt auf 21,6 Mio. Franken. Dank guter Steuerkraftentwicklung in den letzten zwei Jahren und allgemein guter Finanzlage können Kanton und Gemeinden die Massnahmen verkraften, ist der Regierungsrat der Meinung. Der Regierungsrat und der Kantonsrat empfehlen ein Ja.
Die Argumente der Befürworter und Gegner:
Kanton Thurgau: Gesamterneuerungswahlen der Bezirksbehörden und der Friedensrichterinnen und Friedensrichter
Im Kanton Thurgau werden die Mitglieder der Bezirksbehörden neu gewählt. Als Mitglied des Bezirksgerichts Frauenfeld kandidiert die Schlatter Gemeindepräsidentin Marianna Frei. Sie stellt sich zur Wiederwahl. Ebenfalls zur Wiederwahl stellt sich Christoph Rohr aus Diessenhofen als Ersatzmitglied. Neben der Mitglieder der fünf Bezirksgerichte im Thurgau werden auch alle Friedensrichter neu gewählt. Sie sind von 2020 bis 2024 im Amt.
Kanton Zürich: Volksinitiative «Für die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen (Entlastungsinitiative)» und Volksinitiative «Mittelstandsinitiative – weniger Steuerbelastung für alle»
Die Entlastungsinitiative verlangt eine Veränderung der Einkommenssteuertarife: Die tiefen und mittleren Einkommen bis rund 120'000 Franken sollen entlastet und die höheren Einkommen stärker belastet werden. Dazu will die Volksinitiative die Progression des Einkommenssteuertarifs verschärfen. Die höchste Progressionsstufe soll von 13 auf 17 Prozent angehoben werden. Dies würde bei hohen Einkommen zu Mehrbelastungen bei der Einkommenssteuer von bis zu rund 30 Prozent führen. Die Verschärfung der Progression des Einkommenssteuertarifs würde die steuerliche Attraktivität des Kantons Zürich für Steuerpflichtige mit hohen Einkommen stark beeinträchtigen, ist der Regierungsrat der Meinung. Kantonsrat und Regierung empfehlen ein Nein.
Mit der Mittelstandsinitiative sollen die Steuerpflichtigen bei der Einkommenssteuer entlastet werden. Bei den tiefen Einkommen sollen mehr Personen ganz von der Einkommenssteuer befreit werden. Bei den mittleren Einkommen soll die Steuerbelastung durch eine Streckung des Steuertarifs reduziert werden. Bei den hohen Einkommen will die Volksinitiative die Steuerbelastung senken, indem die höchste Progressionsstufe von 13 Prozent abgeschafft wird. Diese Senkungen der Einkommenssteuer würden für den Kanton und die Gemeinden zu Steuerausfällen von insgesamt über 700 Millionen Franken pro Jahr führen. Kantonsrat und Regierung empfehlen ein Nein.
Die Argumente der Regierung:
Die Argumente der Befürworter:
Kanton Zürich: Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen
Mit dem neuen Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) soll das Taxi- und Limousinenwesen für den ganzen Kanton einheitlich geregelt werden. Der Kantonsrat hatte den Regierungsrat beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die das Taxiwesen in minimalster Form kantonal regelt, den freien Marktzugang sicherstellt und sich positiv auf die Qualität der Angebote auswirkt. Der entsprechende Gesetzesentwurf des Regierungsrates für ein Taxigesetz baute auf der heute geltenden Zuständigkeit der Gemeinden auf, legte aber für den ganzen Kanton einheitliche Anforderungen an die Bewilligungen fest. Der Vorschlag des Regierungsrates ging dem Kantonsrat zu wenig weit und wurde deshalb in zwei Punkten ergänzt: Erstens sollen die Vergabe der Bewilligungen und der Verwaltungsvollzug durch die kantonale Verwaltung erfolgen, und zweitens wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes auf Limousinendienste ausgedehnt, worunter unter anderem Angebote zur Personenbeförderung des Unternehmens Uber fallen. Das nun zur Abstimmung gelangende Gesetz sieht für solche Dienste eine Meldepflicht sowie eine Pflicht zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit einer Plakette vor. Gegen das neue Gesetz wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen. Der Kantonsrat empfiehlt Ja, die Regierung Nein.
Kanton Zürich: Projekt Rosengartentram und Rosengartentunnel in der Stadt Zürich
Die Rosengartenstrasse in der Stadt Zürich ist eine der am stärksten befahrenen Strassen der Schweiz, die mitten durch ein Wohngebiet führt. Bis zu 56'000 Fahrzeuge befahren täglich diese wichtige Verbindungsachse. Staus, Wartezeiten, Verkehrsüberlastungen und Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs gehören hier seit Jahrzehnten zum Alltag. Zudem sind die angrenzenden Wohngebiete übermässig Lärm- und Schadstoffemissionen ausgesetzt, und eine Weiterentwicklung der Quartiere ist nicht möglich. Das Gesamtprojekt Rosengartentram und Rosengartentunnel soll diese Situation nachhaltig verbessern, indem die Achse vom oberirdischen Strassenverkehr entlastet und der öffentliche Verkehr gestärkt wird. Regierungsrat und Kantonsrat haben sich deshalb für ein Spezialgesetz und für einen Rahmenkredit von 1100 Millionen Franken zur Umsetzung des Gesamtverkehrsprojekts Rosengartentram und Rosengartentunnel ausgesprochen. Gegen die Vorlage wurden das Volks- und das Gemeindereferendum ergriffen. Für die Umsetzung des Gesamtprojekts müssen sowohl das Spezialgesetz als auch der Rahmenkredit angenommen werden. Kantonsrat und Regierung empfehlen ein Ja.