Kadetten-Kreisel verstösst nicht gegen das Gesetz

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Der Kadetten-Kreisel in Schaffhausen verstösst nicht gegen das Gesetz - In Kloten musste ein EHC-Kloten-Kreisel umgebaut werden. Bild: Radio Munot

Im Gegensatz zum Kanton Zürich ist es Schaffhausen nicht verboten, auf einem Kreisel Werbung für ein gewinnorientiertes Unternehmen zu machen. Daher darf der Kadetten-Kreisel stehen bleiben.

Die Kadetten Schaffhausen müssen sich keine Sorgen um ihren Kreisel im Schweizersbild machen. Die Skulptur mit dem Logo der Kadetten im Kreisel entspreche dem Gesetz, sagte Kantonsingenieur Dino Giuliani auf Anfrage von Radio Munot. Das Schaffhauser Strassengesetz lasse Kreisel auf öffentlichen Strassen zu, in denen das Logo eines gewinnorientierten Unternehmens zu sehen ist. Im Kanton Zürich ist das nicht der Fall. In Kloten muss ein Kreisel umgebaut werden, weil darin ein Eishockey-Puck installiert ist, der das Logo des EHC Kloten trägt. Laut der Zürcher Baudirektion ist dies nicht erlaubt, schreibt der Tagesanzeiger.

Der Kreisel im Schweizersbild wurde im August von den am Bau des «Nationalen Handball-Trainings- und Leistungszentrum Schaffhausens» beteiligten Baufirmen erstellt. 

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