Schaffhauser Polizei muss Pistole zurückgeben

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Die Polizei muss die Waffe sechs Jahre später an den Barbesitzer zurückgeben. Symbolbild: Pixabay

2013 hat die Schaffhauser Polizei einem Barbesitzer eine Pistole abgenommen. Nun muss sie die Waffe zurückgeben. So hat das Bundesgericht entschieden.

Die Schaffhauser Polizei ist zu weit gegangen, indem sie eine Waffe eingezogen hat. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. Die Polizei muss einem ehemaligen Barbesitzer seine Pistole zurückgeben. 2013 kam es in dessen Bar in Schaffhausen zu einer Hausdurchsuchung wegen eines Drogenverdachts. Dabei wurde in einem unverschlossenen Nebenraum eine Pistole befand. Die Schaffhauser Polizei verfügte die Einziehung, was der ehemalige Barbesitzer vor Obergericht und schliesslich auch vor Bundesgericht anfocht. Dieses ist nun zum Schluss gekommen, dass die Pistole, gut verpackt und ohne Munition, keine Gefährdung Dritter darstellte und sie demnach auch nicht hätte eingezogen werden dürfen.

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