Regierung sieht sich in ihren Windkraftplänen auf Kurs

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So könnten die Windräder beim «Chroobach» aussehen. Visualisierung: zvg

Der Bund hat die Schaffhauser Richtplanänderungen zur Windenergie genehmigt. Beim geplanten Standort Chroobach will die Regierung jetzt mit den betroffenen Gemeinden in einen Dialog treten.

Im kantonalen Richtplan des Kantons Schaffhausen sind die Standorte Hagenturm und Randenhus als theoretisch mögliche und der Standort Chroobach im oberen Kantonsteil als geplanter Ort für die Nutzung der Windenergie festgesetzt worden. Dies hat der Schaffhauser Kantonsrat im vergangenen Jahr entschieden. Geprüft werden mussten die Richtpanänderungen noch vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) in Bern. Das Uvek hat die Richtplananpassungen nun genehmigt.

Die gültige Festsetzung des Standorts Chroobach im Richtplan ist die Voraussetzung dafür, dass die Gemeinde Hemishofen die kommunale Nutzungsplanung ändern und eine sogenannte «Windenergiezone» für die vier geplanten Grosswindanlagen schaffen könnte ­ sofern sie denn will. Die Schaffhauser Kantonsregierung sieht sich durch die Genehmigung des Uvek in ihren Windkraftplänen gestützt, wie sie am Mittwoch mitteilte. Das Baudepartement will nun in einem nächsten Schritt «in einen Dialog mit den betroffenen Gemeinden treten», wie es heisst. (lbb)

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