Klägerin scheitert – Misshandlungen erlogen

Dario Muffler | 
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Die Richter glaubten dem Beschuldigten und sprachen ihn vom Vorwurf mehrfacher sexueller Nötigung frei. Archivbild: Selwyn Hoffmann

Nicht als Beschuldigte, sondern als Privatklägerin befand sich die mutmassliche Täterin im Tötungsdelikt Hemmental gestern vor dem ­Kantonsgericht Schaffhausen - dort scheiterte sie allerdings.

Die Staatsanwaltschaft beantragt vor Gericht in der Regel die Verurteilung der beschuldigten Person – nicht so gestern vor Kantonsgericht. Der ausserordentliche Staatsanwalt Richard Jezler sagte gestern vor der Ersten Strafkammer (Vorsitzender Markus Kübler, Manuela Hardmeier und Andrea Berger), dass er davon absehe, die Schuldigsprechung wegen mehrfacher sexueller Nötigung zu beantragen. Die Staatsanwaltschaft sei beim vorliegenden Tatbestand aber zur Anklage verpflichtet.

Worum gehts? Einem 29-jährigen Mann wird mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache einfache Körperverletzung und Vergehen gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Vorgebracht wurden diese Vorwürfe von seiner früheren Partnerin, der mutmasslichen Täterin im Mordfall Hemmental vom Dezember 2015.

Ereignet haben sollen sich die Vorfälle zwischen September 2014 und Juni 2015. Nach Aussagen der in diesem Fall als Privatklägerin auftretenden Frau habe der ­Beschuldigte fast täglich versucht, Gegenstände gewaltsam in ihre Scheide einzuführen. Durch Drohungen und Schläge habe er sie zur Duldung der sexuellen Übergriffe gezwungen. Diese Handlungen hätten bei der Geschädigten mehrere Male zu Verletzungen im Genitalbereich geführt, heisst es in der Anklageschrift weiter. Dazu führte Jezler aber aus, dass der Privatklägerin in einem psychiatrischen Gutachten unter anderem die Tendenz zur Täuschung durch Lügengeschichten attestiert wird.

«Nicht imstande, auszusagen»

Zurzeit befindet sich die 29-jährige Frau in einer Berner Justizvollzugsanstalt. Für die gestrige Verhandlung wurde sie aber nach Schaffhausen geführt. Ausgesagt hat sie aber nicht. «Ich würde gerne etwas sagen, aber derzeit fühle ich mich nicht imstande dazu», sagte sie mit leiser Stimme.

Bereits eingangs der Verhandlung hatte ihr Verteidiger Christoph Storrer den ­Antrag gestellt, die Hauptverhandlung zu verschieben. «Meine Mandantin ist aus psychischen Gründen nicht verhandlungsfähig», sagte er. Er stellte den Antrag, die Verhandlung solange aufzuschieben, bis das Bundesgericht im Mordfall, in dem er die Beschuldigte ebenfalls vertritt, ein Entscheid publiziert habe. Storrer hatte vergangenen Sommer den Schuldspruch des Schaffhauser Obergerichts an die höchste richterliche Instanz des Landes weitergezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es gilt die Unschuldsvermutung.

Storrer hatte zudem bereits vor der ­Verhandlung beantragt, dass Kantonsgerichtspräsident Markus Kübler in den Ausstand trete. Grund dafür: Er hatte Storrers Mandantin 2017 in erster Instanz wegen Mordes verurteilt. Das Obergericht wies das Ausstandsgesuch jedoch ab.

«Es liegen eindeutig Lügensignale der Privat­klägerin vor.»

Markus Kübler, Kantonsgerichtspräsident

Aussagen machte jedoch der Beschuldigte: Er bestritt in der gestrigen Verhandlung sämtliche Vorwürfe. «Nichts von all dem, was mir vorgeworfen wird, stimmt», sagte der Mann. «Dieselben Geschichten hat sie mir auch erzählt; sie sei mehrmals vergewaltigt worden.» Der Beschuldigte sagte im Laufe der Befragung mehrfach, dass er die Beziehung zur Privatklägerin nur aufgrund von Drohungen aufrechterhalten habe. «Ich stand unter ständiger Beobachtung von ihr und ihrer Familie.»

Zweifel führen zum Freispruch

Sein Verteidiger Dieter Schilling forderte sodann auch den Freispruch. Sein Mandant habe stets stringent ausgesagt. Im Gegensatz dazu würde einiges gegen die Aussagen der Privatklägerin sprechen. «Sie ging im Zeitraum der Beziehung nie zum Arzt, obwohl sie Verletzungen im Intim­bereich gehabt haben will», so Schilling.

Das Gericht kam schliesslich zu folgendem Urteil: Der Beschuldigte ist nicht schuldig und wird von Schuld und Strafe freigesprochen. «Gemäss eigenen Angaben hat die Privatklägerin ein Martyrium erlitten», sagte Kübler. «Dabei ist es nicht nachvollziehbar, weshalb sie nie einen Arzt aufsuchte oder ihre Mutter orientierte.» Fraglich sei ebenfalls, weshalb sie die Anzeige erst Wochen nach der Trennung im Juni 2015 eingereicht habe. «Es liegen eindeutig Lügensignale der Privatklägerin vor», so der Kantonsgerichtspräsident.

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