So lesen Sie Polizeimeldungen richtig

Kay Uehlinger | 
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Bei einer Medienmitteilung muss auf Vieles geachtet werden.

Bei Medienmitteilungen der Schaffhauser Polizei lassen sich Dutzende Begriffe finden, die nicht immer ganz einfach zu deuten sind. Wir haben uns schlau gemacht.

Wenn die Polizei eine Medienmitteilung verfasst, benutzt sie teilweise Begriffe, die uns zwar erklären was passiert ist, jedoch nicht immer, was genau darunter zu verstehen ist. Was bedeuten Begriffe wie Totalschaden, private Bergungsfirma, leichte und schwere Verletzungen eigentlich? Wir haben bei Patrick Caprez, Mediensprecher der Schaffhauser Polizei, nachgefragt.

Schwere und leichte Verletzungen

Immer wieder liest man in Unfallmeldungen, dass Personen entweder leicht oder schwer verletzt wurden. Doch was kann man darunter verstehen respektive wie wird von der Polizei unterschieden wann es sich um eine leichte und wann um eine schwere Verletzung handelt? «Gilt ein Unfallopfer als leicht verletzt, genügt meist eine ambulante Behandlung ohne Spitalaufenthalt», erklärt Patrick Caprez. Hingegen bedinge eine schwere Verletzung einen Spitalaufenthalt. Zieht sich jemand also eine Gehirnerschütterung zu und muss ins Spital, dann gilt er als schwer verletzt.

Auf die Frage warum auf Verletzungen nicht näher eingegangen wird, antwortet Caprez: «Verbindliche Angaben zum Verletzungsgrad sind oftmals beim Versand der Medienmitteilung noch nicht vorhanden. In diesen Fällen wird nur der Begriff ‹verletzt› verwendet.» So oder so: Falls ein Arzt eine Diagnose stellen würde, dürfte er, aufgrund des Arztgeheimnisses, selbst der Polizei keine Auskunft erteilen. Die Definition des Verletzungsgrades in einer Medienmitteilung entspricht aber nicht der Definition nach Strafprozessordnung. 

Private Bergungsfirma

Müssen nach einem Verkehrsunfall Fahrzeuge abgeschleppt werden, wird nur geschrieben, dass dies durch eine private Bergungsfirma geschah. Der Name der Bergungsfirma wird von der Polizei nicht genannt – aus einem einfachen Grund: Die Schaffhauser Polizei «möchte nicht, dass ihre Medienmitteilungen als Werbeplattform für private Firmen betrachtet werden», erklärt Caprez. Allerdings arbeite die Schaffhauser Polizei seit mehreren Jahren sehr gut mit den drei gleichen privaten Firmen zusammen.

Hoher und geringer Sachschaden

Ob ein Sachschaden gering oder hoch ist, entscheide der verfassende Sachbearbeiter der Schaffhauser Polizei. Dabei müsse «im Verhältnis zum Neuwert eines Fahrzeuges, Gebäudes oder Gegenstandes gemessen werden.» Das lässt sich einfach erklären: Ist zum Beispiel bei einem Neuwagen die Front eingedrückt worden, redet man von einem hohen Sachschaden. Bei einem gebrauchten, nicht mehr hochwertigem Fahrzeug wäre derselbe Schaden eher als gering einzuschätzen.

Nebst hohem und geringem Sachschaden taucht auch immer wieder das Wort «Totalschaden» auf. Das bedeutet nicht unweigerlich, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist, sondern wird von Caprez wie folgt beschrieben: «Ein Totalschaden an einem Fahrzeug ist ein Schaden, der so gross ist, dass eine Reparatur nicht mehr möglich oder wirtschaftlich vertretbar ist.»

Nationalität und Alter

Auch das Alter oder die Nationalität sind in einer Medienmitteilung zu lesen. Dabei müsse allerdings jeweils abgeschätzt werden, ob die Nennung den Persönlichkeitsschutz einer Person verletze oder eben nicht. Laut Patrick Caprez würde die Nennung von der Konferenz der Medienbeauftragten der Schweizer Polizeikorps empfohlen und dieser Empfehlung leiste die Schaffhauser Polizei Folge.

Bussendepositum

Dieser Begriff kommt vor allem bei Medienmitteilungen aus dem Schwerverkehrskontrollzentrum Schaffhausen vor. Ein Bussendepositum sei ein zu hinterlegender Geldbetrag, der einer Bussenhöhe entsprechen könne, welche durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen festgelegt werde. «Ein Bussendepositum ist insbesondere von Personen mit ausländischem Wohnsitz zu hinterlegen.» Damit solle garantiert werden, dass die Bussen auch bezahlt werden. Bei Abweichungen der Busse werde entweder dem Gebüssten Geld rückerstattet oder dann der noch ausstehende Betrag in Rechnung gestellt. «Das komme aber selten vor», meint Caprez.

Eine Medienmitteilung der Schaffhauser Polizei soll grundsätzlich umschreiben, was und wie etwas passiert ist, sofern dies eindeutig feststeht. Was in einer Mitteilung drin steht, verantwortet der Mediendienst der Schaffhauser Polizei oder ausserhalb der Bürozeiten der diensthabende Wachechef. Wenn die Verfahrensleitung bei der Staatsanwaltschaft liegt, hat diese auch die Informationshoheit inne und entscheide auf welche Details in einer Medienmitteilung eingegangen wird.  

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