13 Monate Haft für schwere Körperverletzung

Maria Gerhard | 
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Das Kantonsgericht hat den Schuldigen zu 13 Monaten Haft verurteilt. Bild: Selwyn Hoffmann

Ein 27-jähriger Deutscher wurde vom Kantonsgericht verurteilt: Er fuhr betrunken Auto, in der Nähe von Dörflingen verlor er die Kontrolle über sein Gefährt, das mit einem Brunnen kollidierte.

Bedenkt man, was ihm zur Last gelegt wurde, wirkte der 27-jährige Deutsche gestern vor dem Kantonsgericht etwas gar zu «cool». Auf die Fragen von Staatsanwalt Andreas Zuber antwortete er betont locker: Dabei wurde er in einem abgekürzten Verfahren aufgrund mehrfacher fahrlässiger schwerer Körperverletzung und Trunkenheit am Steuer zu 13 Monaten Haft verurteilt. Zuber fragte den Mann, wie er sich sein Verhalten, das zu einem schweren Unfall im November 2015 geführt hätte, heute erklären könne. Der Angeklagte zuckte mit den Schultern. «Ich weiss nur, es war saublöd, sich in einem solchen Zustand noch hinters Steuer zu setzen», sagte er. Ob er mit den beiden Mitfahrern, die schwer verletzt wurden, noch Kontakt habe? Da wurde der Mann kleinlaut: «Eher weniger.»

Das Auto lag auf dem Dach

Es war ein Samstag im November 2015, als der Beschuldigte sein Auto mit mindestens 0,93 Promille Alkohol im Blut auf der Gennersbrunnerstrasse in Dörflingen in Richtung Herblingen lenkte. Er war viel zu schnell unterwegs (genaue Angaben wurden vor Gericht nicht gemacht) und verlor kurz vor der Höhe Schlatterhof komplett die Kon­trolle über sein Fahrzeug. Etwa 80 Meter weiter kollidierte dieses mit der Steinmauer eines Brunnens. Daraufhin überschlug sich der Personenwagen und blieb auf dem Dach in der Wiese ­liegen.

Schädel-Hirn-Trauma

Die Beifahrer, die laut dem Angeklagten eher flüchtige Bekanntschaften waren, zogen sich bei der Kollision sehr schwere Verletzungen zu: Ein Mann, er sass während der Autofahrt auf dem Beifahrersitz, erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und eine komplexe Mittelgesichtsfraktur links. Der andere Beifahrer, er sass hinten rechts, zog sich einen schweren Bruch der Brustwirbelsäule zu. Seine Wirbelsäule war daraufhin nicht mehr stabil und musste operativ stabilisiert werden.

Neben der schweren Körperverletzung und der Trunkenheit am Steuer wurde dem 27-Jährigen ausserdem zur Last gelegt, dass er seinen deutschen Führerschein nicht innerhalb der geltenden Frist von zwölf Monaten in ­einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht habe. Der Mann lebt schon seit 2013 in der Schweiz. Derzeit befindet sich sein Wohnsitz im Kanton Schaffhausen.

Das Kantonsgericht verurteilte ihn neben den 13 Monaten Haft zu einer Busse von 2000 Franken. Die Ersatzfreiheitsstrafe für die Busse beträgt 20 Tage. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird jedoch bedingt aufgeschoben, die Probezeit beträgt zwei Jahre. Ausserdem muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen: Dabei handelt es sich um 3000 Franken Staatsgebühr und um Barauslagen von rund 1300 Franken.

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