Jetzt darf auch im Wald wieder gegrillt werden

Daniel Zinser | 
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Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wurde am Donnerstagmorgen auch im Kanton Schaffhausen aufgehoben.

Der Kanton Schaffhausen hat das Feuerverbot aufgehoben. Nun darf auch im Wald und in Waldesnähe wieder Feuer entfacht werden.

Einem auf offenem Feuer im Wald gemachten Schlangenbrot steht ab sofort nichts mehr im Weg. Nachdem in den letzten Tagen bereits die Kantone Thurgau und Zürich das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben haben, folgt nun auch der Kanton Schaffhausen. Wie die Staatskanzelei am Donnerstagmorgen mitteilt, haben die Niederschläge der letzten Tage und der Temperaturrückgang die ausserordentliche Trockenheit und die bestehende grosse Waldbrandgefahr entschärft. Die Waldbrandgefahr wurde daher auf Stufe 3, «erheblich», gesenkt.  Die Bevölkerung sei aber weiterhin aufgerufen, vorsichtig mit Feuer und Raucherwaren umzugehen, da die Waldböden stellenweise nur angefeuchtet und noch nicht durchnässt worden seien.

Als letzte Massnahme bleibt weiterhin das Wasserentnahmeverbot bei der Biber. Der tiefe Wasserpegel (weniger als 16 Zentimeter) erlaube noch keine Aufhebung des Verbots. 

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