Jetzt dürfen Äschen und Forellen nicht mehr gefischt werden

Schaffhauser Nachrichten | 
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Der Hitzesommer hat den Fischen im Rhein massiv zu schaffen gemacht. Nun werden sie zumindest vorübergehend durch ein Fischfangmoratorium geschützt. Bild: zvg

Nach dem grossen Fischsterben hat der Kanton Schaffhausen ein Fischfangmoratorium auf Äschen und Forellen im Rhein verfügt.

Aufgrund der anhaltend sehr hohen Wassertemperaturen im Rhein von teilweise über 27° C kam es in den ersten Augustwochen zu einem grösseren Fischsterben. Die entsorgte Menge verendeter Fisch – insbesondere Äschen und teilweise Forellen – beläuft sich auf rund 3 Tonnnen. Die Kommission zur Rettung der Rheinäsche hat an ihrer ausserordentlichen Sitzung vom 29. August 2018 deshalb zuhanden der Fischereibehörden der Kantone Schaffhausen, Thurgau und Zürich empfohlen, ein vorerst auf ein Jahr beschränktes Fischereiverbot sowohl auf Äschen als auch auf Forellen im Rhein zu erlassen. Der Kanton Schaffhausen teile diese Einschätzung, informiert er am Freitagmorgen. Er werde, wie die beiden Nachbarkantone, die Empfehlung umsetzen und für die Saison 2018/19 – vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 – ein Fischfangmoratorium auf Äschen im Rhein verfügen; Forellen bleiben lediglich im Rüdlingerwasser fangbar.

Erhebliche Einschränkungen für Fischer und Pächter

Die Bestandeserhebungen im Winter 2018/19 werden zeigen, wie stark der Bestand tatsächlich geschwächt wurde und in welcher Form eine fischereirechtliche Nutzung in den nächsten Jahren vertretbar ist oder nicht. 

Das Fischfangmoratorium bringe für die Fischer und die Pächter der Fischereireviere eine erhebliche Einschränkung ihrer Fischereimöglichkeiten beziehungsweise ihrer Pacht mit sich, wird in der Medienmitteilung erklärt. Analog zum Fischsterben 2003 werde das Departement des Innern deshalb den Pächtern eine Pachtzinsreduktion gewähren, gestützt auf das Mass ihrer Betroffenheit. (daz)

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