Interne Untersuchung bestätigt Abwerbungs-Vorwürfe nicht

Schaffhauser Nachrichten | 
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Eine Abwerbung habe nicht nachgewiesen werden können. Bild: Eric Bührer

Der Kanton hat abgeklärt, ob an der Schulzahnklinik Schaffhausen unzulässige Abwerbungen stattgefunden haben. Die Untersuchung lasse keinen Schluss auf Patientenabwerbungen zu.

Vorwürfe, Unsicherheiten, Missverständnisse: In den vergangenen Monaten stand die grosse Frage im Raum, ob es seitens der Schaffhauser Schulzahnklinik Patientenabwerbungen gegeben hat oder nicht. Während einer internen Untersuchung ist das Erziehungsdepartement rund zwei Dutzend Hinweisen nachgegangen. Jetzt ist der Vorgang abgeschlossen. Wie der Kanton heute mitteilt, konnten mögliche Patientenabwerbungen «nicht schlüssig nachgewiesen werden». 

«Patientenbewegungen» bestätigt

Zwar wurden «Patientenbewegungen von und zu privaten Praxen in Schaffhausen» bestätigt, eine direkte oder indirekte Abwerbung durch Mitarbeiter der Schulzahnklinik habe aufgrund der verwertbaren Unterlagen aber nicht nachgewiesen werden können. Wichtig sei in diesem Zusammenhang die Grundlage, dass das Personalrecht des Kantons Schaffhausen Nebenbeschäftigungen von Mitarbeitenden grundsätzlich zulasse. Für Teilzeitbeschäftigte sei keine formelle Bewilligung erforderlich. Aufgrund der Schwierigkeit, Fachpersonal zu gewinnen und zu halten, haben in der Schulzahnklinik «im Interesse aller Beteiligten» schon immer auch Zahnärzte im Teilpensum gearbeitet. Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass diese Patientenbewegungen die Klinik entlastet haben.

Bei den Hinweisen aus der Bevölkerung seien bei «kaum einer Handvoll» konkrete, verwertbare Aussagen gemacht worden, zu denen die Personen auch namentlich standen. Keine der Aussagen sei mit ausreichender Gewissheit überprüfbar, weil sie sich jeweils auf eine mündliche Besprechung zwischen Patient und Zahnarzt beziehe, teilt der Kanton mit. Auch seitens der Mitarbeiter der Schulzahnklinik habe es keinerlei konkrete Indizien gegeben, welche Abwerbungen hätten belegen können. 

Zusammenfassend hält der Kanton fest: «Es gab zwar offensichtlich unterschiedliche Wahrnehmungen und Missverständnisse über die Umstände von Patientenbewegungen, die Mitarbeitenden haben sich aber im Rahmen der geltenden Regeln bewegt.»

Vertrauen in Schulzahnklinik geschmälert

Dennoch habe die interne Untersuchung gezeigt, dass Unsicherheiten über die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen bestehen, unter denen Patientenwechsel zu Privatkliniken zulässig oder sogar erwünscht seien. Das habe das Vertrauen in die schulzahnärztliche Tätigkeit geschmälert. Für die Zukunft seien daher Massnahmen zu treffen, insbesondere seien die Verhaltensregeln im Umgang mit Patienten zu präzisieren. (lex)

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