Bund leitet Strafverfahren ein gegen das Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen

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Gepfuscht haben soll ein Subunternehmen des EKS bei der Montage von Solaranlagen. Doch jetzt ermittelt der Bund auch noch wegen weiterer Vorwürfe. Symbolbild: Key

Das Bundesamt für Energie wirft der EKS AG vor, Kundenadressen aus dem Monopolbereich für andere Tätigkeitsbereiche verwendet zu haben. Gegenüber den SN hat die EKS-Spitze schon früher Fehler eingestanden.

von Zeno Geisseler und Mark Liebenberg

Das Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen, die EKS AG, rutscht immer tiefer in die Krise. Nach diversen unternehmerischen Fehlschlägen, Rücktrittsforderungen aus dem Parlament und Aufrufen der Geschäftsprüfungskommission, dem Verwaltungsrat die Décharge zu verweigern, kam gestern der nächste Paukenschlag: Das Bundesamt für Energie (BFE) hat ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die EKS AG eingeleitet. Dies gab das EKS gestern Nachmittag bekannt.

Ein Bündel von Anklagepunkten

Die Strafanzeige hat damit zu tun, dass das EKS einerseits in einem Monopolbereich tätig ist, also dem Stromverkauf an Kleinverbraucher, und andererseits in Gebiete vorgestossen ist, in denen es im freien Markt tätig ist. Diese zwei Bereiche müssen streng getrennt bleiben. Dabei, so der Vorwurf des BFE, sollen aber Fehler passiert sein: Kundenadressen aus dem Monopolbereich sollen für andere Tätigkeitsgebiete verwendet worden sein. Ausserdem wirft das BFE der EKS AG vor, Verteilnetzbereiche nicht buchhalterisch entflechtet zu haben. Dabei geht im Prinzip darum, dass es keine Quersubventionierungen von gewissen Bereichen geben darf.

Die Sache mit den Adressen ist nicht neu. Bereits im Dezember 2016 hatte der Gebäudetechnikverband Suissetec dem EKS vorgeworfen, seinen Adressstamm der Stromkunden für die Bewerbung für Solaranlagen missbraucht zu haben.

Unabhängig davon hat der EKS-­Verwaltungsrat eine interne Untersuchung angeordnet.

Laut EKS ist dieser Vorwurf nicht unberechtigt: «Vor einem Jahr ist ein Fehler passiert, wir haben Werbung an Adressen aus einem veralteten Adressstamm verschickt», sagte EKS-Chef Thomas Fischer in einem SN-Interview Ende Juli letzten Jahres. «Wir haben das sofort korrigiert, die Adressbestände ins Reine gebracht und die Mitarbeiter sensibilisiert.»

Laut Gesetz kann für solche Verfehlungen eine Busse von bis zu 100 000 Franken verhängt werden. Laut Mitteilung des EKS hat das BFE ihnen einen Fragenkatalog zugestellt. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung würden bei der Aufbereitung des Sachverhaltes vollumfänglich mit dem BFE kooperieren.

Verwaltungsrat: Interne Untersuchung

Unabhängig davon läuft eine vom EKS-Verwaltungsrat veranlasste interne Untersuchung in Sachen Solaranlagen. Dabei geht es um den Vorwurf, den Suissetec beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Esti) im Zusammenhang mit einer Firma erhoben hat, die im Auftrag des EKS im Schweizer Versorgungsgebiet bis vor einem Jahr Fotovoltaikanlagen der EKS-Kompaktlösung Sun Control montiert hatte. Nicht nur, dass es sich dabei um eine Briefkastenfirma aus Deutschland handeln soll, erzürnte die Gebäudetechniker, sondern auch die Arbeitsweise der mutmasslichen Grenzgängerfirma. Anfang Mai bestätigte das Esti, dass diese Handwerkerfirma keine gültige Bewilligung für ihre Tätigkeit in der Schweiz nachweisen konnte.

Auch hier drohen Bussen. Da Offertstellung und Rechnung an die Kunden teilweise auf EKS-Firmenpapier erfolgte, könnte zudem die Erstunternehmer­haftung greifen, das heisst, das Energieunternehmen müsste volle Haftung übernehmen. Darüber hinaus hat das Inspektorat an 85 von insgesamt 92 durch diese Firma erstellten Solar­anlagen Mängel festgestellt.

Ein vom EKS-Verwaltungsrat beauftragter externer, unabhängiger Gutachter wird vermutlich abklären, ob es hier Pflichtverletzungen gab. Der Verwaltungsrat sehe sich nach Eröffnung des Verfahrens durch das BFE in seinem Vorgehen bestärkt, schreibt er in einer gestern veröffentlichten Mitteilung. Ein erster Zwischenbericht werde bis zur Generalversammlung vom 14. Juni erwartet, der Schlussbericht Ende Juli, schreibt das EKS. Zu den laufenden Verfahren wollte gestern niemand Stellung nehmen.

 

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