Alkoholkontrollen: Stachler ja, Gummiböötler nein

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Sollen künftig auch aufgefordert werden, «ins Röhrli zu blasen»: Stachler auf dem Rhein bei Schaffhausen. Archivbild: Selwyn Hoffmann

Laut der revidierten Binnenschifffahrtsverordnung gilt: Bei den Alkoholkontrollen sollen Kapitäne von Gummibooten künftig ausgenommen sein – nicht aber Weidlings-Stachler.

Das Bundesamt für Verkehr will die Promillegrenze im Gummiboot aufheben. Heute gelten national grundsätzlich die gleichen Regeln wie für alle anderen Schiffe: Wer mehr als 0,5 Promille intus hat, darf nicht fahren. Jedoch lassen sich die geltenden Vorschriften kaum durchsetzen. Das Parlament hat den Bundesrat daher letztes Jahr ermächtigt, für kleine Schlauch- und Strandboote Ausnahmen zu machen.

Dies setzt das Bundesamt nun mit einer Verordnungsänderung um. Von solchen Booten gehe eine geringere Gefährdung aus als von grösseren und motorisierten Schiffen, heisst es in einer Mitteilung.

«Es ist absolut unnötig, eine Promille-grenze für Stachler einzuführen.»

René Uhlmann, Präsident Aktion Rhy

Konkret gilt die Ausnahme für Schiffe, die kürzer als 2,50 Meter sind, für Strandboote, Paddelboote, Rennruderboote, Windsurf- und Kiteboards und nicht motorisierte Gummiboote bis zu einer Länge von 4 Metern. Die Ausnahmeregelung wird voraussichtlich 2020 eingeführt. Kritisiert wurde die Lockerung gestern vom Blauen Kreuz und von der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG). Nicht von der Ausnahme betroffen sind motorlose Weidlinge, wie sie in Schaffhausen häufig verwendet werden. Stachler sollen also künftig Atemalkoholkon-trollen unterzogen werden können. Das löst bei Schaffhauser Weidlingsfahrern Unmut aus. «Es ist absolut unnötig, eine Promillegrenze für Stachler einzuführen», sagt der erfahrene Stachler René Uhlmann, der die Aktion Rhy präsidiert. «Das wäre Blödsinn.»

Die Verordnungsänderung betrifft auch Kanus und Kajaks. Diese sollen mit einem Motor ausgerüstet werden dürfen. Weiter müssen alle motorisierten Schiffe innerhalb von fünf Jahren mit einem Feuerlöscher ausgestattet werden. Die Verordnung konkretisiert zudem die Vorschriften für Alkoholtests. Schliesslich wird die neue Sicherheitsaufsicht umgesetzt: Künftig muss der Gesuchsteller für die Zulassung nachweisen, dass ein Schiff sicher ist. Über die Verordnungsänderung entscheidet letztlich der Bundesrat. (dj./sda)

 

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