Das Volk will den Tourismus fördern
Mit 62,9 Prozent hat die Schaffhauser Stimmbevölkerung das kantonale Tourismusgesetz angenommen. Nur drei Klettgauer Gemeinden stimmten dagegen. Was heisst das nun für Schaffhauserland Tourismus?
Kommentar
Subvention ja, aber mit klaren Auflagen
Auf eine solide gesetzliche Basis hat der Souverän gestern die Finanzierung der Tourismusvermarktung in Schaffhausen gestellt. Es war vernünftig, dass diese Frage dem Volk freiwillig noch einmal vorgelegt wurde, nachdem ein ähnliches Gesetz vor knapp zwei Jahren an der Urne noch gescheitert war. Das gestern mit deutlichem Mehr angenommene kantonale Tourismusgesetz ist jedoch mehr als ein stetig tröpfelnder Geldhahn für die Tourismusorganisation – wer den Job will, muss klare Zielvorgaben erfüllen und ein sauberes Konzept vorlegen, wie diese Ziele messbar erreicht werden sollen. Das ist gut so, und unter diesen Umständen war die Stimmbevölkerung jetzt auch bereit, öffentliche Gelder für die Selbstvermarktung einer Branche zu sprechen, die für den kleinen Kanton eine nicht unerhebliche volkswirtschaftliche Grösse darstellt. Dass drei Gemeinden im Klettgau, die fern der Touristenströme liegen, dagegen stimmten – wenn auch zum Teil sehr knapp –, ist einerseits verständlich, darf andererseits aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass von den rund 1500 direkt oder indirekt vom Tourismus lebenden Arbeitsplätzen der ganze Kanton profitiert. Gefordert nach der Annahme des Förderungsgesetzes ist nun aber nicht nur Schaffhauserland Tourismus, die Organisation, die sich jetzt um eine vier Jahre gültige Leistungsvereinbarung beim Kanton bewerben muss. Gefordert sind auch die Leistungserbringer, die Branche selbst. Nur wenn die Schaffhauser Hotels, die Restaurants, die Schifffahrt, die Bahnen und die Organisatoren von Musicals und Festivals innovative und erstklassige Angebote erbringen, kann man auch jene 40 Prozent der Stimmbürger und Stimmbürgerinnen, die dagegen waren, vom Nutzen einer staatlichen Tourismusförderung überzeugen. (lbb)
Aufatmen gestern am frühen Nachmittag bei den Schaffhauser Touristikern: Mit 19 425 zu 11 475 Stimmen hat das Schaffhauser Stimmvolk das kantonale Tourismusförderungsgesetz angenommen. Aufatmen – weil die Stimmbevölkerung erst vor knapp zwei Jahren, im November 2015, eine ähnliche Vorlage mit 50,2 Prozent der Stimmen verworfen hatte. In 17 Gemeinden hatte es damals ein Nein für die Unterstützung der Tourismusorganisation im Kanton gegeben. Jetzt haben noch drei Gemeinden dagegen gestimmt: Beggingen, Löhningen und Oberhallau.
Damit ist der Weg frei, damit Subventionen an die überregionale und internationale Vermarktung der touristischen Angebote im Kanton und für den Betrieb von drei Tourist Offices in der Stadt Schaffhausen, am Rheinfall und in Stein am Rhein fliessen können. 250 000 Franken sind es jährlich vom Kanton, die touristischen Standortgemeinden Stein am Rhein, Neuhausen und die Stadt steuern jährlich vier Franken pro Einwohner, die übrigen Gemeinden zwei Franken pro Kopf bei. Ausserdem soll ab 2018 in der Hotellerie eine Übernachtungstaxe von 2.50 Franken pro Nacht erhoben werden die ebenfalls an die Tourismusorganisation fliessen.
Landolt zu den Tourist Offices
Einen kleinen Schreckmoment erlebten die Befürworter des Tourismusförderungsgesetzes gestern im Regierungsratssaal um 12.51 Uhr. Noch bevor die Gemeinden Schaffhausen und Stein am Rhein ausgezählt waren, meldeten die Onlineportale der Zürcher Tamedia-Gruppe in grossen Lettern: «Schaffhausen lehnt das Tourismusgesetz ab.» Nur drei Gemeinden hätten zugestimmt. Ungläubiges Staunen bei den Wartenden – das war ja exakt das Gegenteil dessen, was man auf den Zwischenresultattafeln sah, die die Staatskanzlei verteilt hatte! Grosse Erleichterung und Gelächter, als sich herausstellte, dass die Meldung «purer Chabis» war (und rund 25 Minuten später auch korrigiert wurde).
Wie geht es nach der Annahme des Tourismusförderungsgesetzes nun weiter? Schaffhauserland Tourismus, die Branchenorganisation also, die seit zehn Jahren diese Aufgabe übernimmt, muss sich jetzt beim Volkswirtschaftsdepartement um die Leistungsvereinbarung bewerben, die gemäss der gestern angenommenen Gesetzesvorlage ab 2018 für vier Jahre zwischen dem Kanton und der Organisation gilt.
Der Schaffhauser Volkswirtschaftsdierktor Ernst Landolt (SVP) freute sich über die Annahme des Gesetzes, das – wie er betonte – klare Bedingungen stelle. «Schaffhauserland Tourismus muss uns nun ein Konzept vorlegen, das beantwortet, wie mehr Gäste und mehr Übernachtungen generiert werden können, wie die Aufenthaltsdauer verbessert werden kann.» Und Landolt fügte hinzu: «Dazu gehören auch vernünftige Öffnungszeiten in den Tourist Offices. Meiner Meinung nach müssen diese während er Hauptsaison an allen Standorten auch am Sonntag geöffnet sein.»
Tourismusgesetz: Stimmen der Befürworter und Gegner
«Ein Ja war zu erwarten», sagt SVP-Kantonsrat Mariano Fioretti, einer der wenigen Gegner des Tourismusförderungsgesetzes. «Wir konnten mit nicht ganz 40 Prozent Nein-Stimmen aber immerhin einen Achtungserfolg erzielen. Die Leute laufen nicht einfach blind der Regierung nach und vertrauen ihr.» Vor den Gemeinden, die Nein gestimmt hätten, habe er grosse Achtung: «Sie machten der Regierung klar, dass ihre Angstpropaganda bei ihnen nicht verfängt.» Fioretti sagte, er werde bei der Umsetzung ganz genau hinsehen. Klar sei, dass bis zum Inkrafttreten am 1. Januar 2018 nur noch sehr wenig Zeit bleibe.(zge)
«Ich bin sehr, sehr erleichtert», sagt Thomas Imobersteg, Präsident von Schaffhauserland Tourismus. Bei einem Nein hätte es intensive Gespräche geben müssen, sowohl mit Partnern als auch mit den Mitarbeitenden. «Dank dem Ja haben wir nun wieder Planungssicherheit, wir können Verträge unterzeichnen und Leistungen einkaufen. Und wir können beim Personal wieder aufstocken, wo wir in den letzten zwei Jahren abbauen mussten», sagt er. Jenen drei Gemeinden, welche das neue Tourismusförderungsgesetz ablehnten, gelte es nun aufzuzeigen, dass auch sie von den Geldern profitierten.(zge)