Tourismus: So geht es nach der Abstimmung weiter

Mark Liebenberg | 
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Wie können die Zielsetzungen des Tourismusgesetzes effizient erreicht werden? ­Touristinnen kaufen im Tourist Shop am Rheinfall ein. Archivbild: Selwyn Hoffmann

Nach dem deutlichen Ja des Volkes zum Tourismus- förderungsgesetz vom letzten Wochenende geht es nun an die Umsetzung per 1. Januar 2018. Welches sind die nächsten Schritte?

Mit 62,9 Prozent hat die Schaffhauser Stimmbevölkerung am vergangenen Wochenende einer geregelten Tourismusförderung zugestimmt. «Das ist doch ein sehr klares Zeichen, dass Schaffhausen eine Tourismusförderung für wichtig erachtet», sagt dazu Jörg Steiner, Vizedirektor von Schaffhauserland Tourismus (SHLT). Das Geld vom Kanton (250 000 Franken jährlich), von den Gemeinden (rund 250 000 Franken) und die neu erhobene Kurtaxe von 2.50  Franken pro Gast und Übernachtung ab 1. Januar 2018 (circa 320 000 Franken pro Jahr) fliesst zwar nach dem Ja des Volkes wie vorgesehen – aber es fliesst nicht zwingend an Schaffhauserland Tourismus, an jene Organisation also, die seit rund zehn Jahren die Branche vertritt und ihre Angebote überregional vermarktet.

Denn Schaffhauserland Tourismus muss sich um den Job jetzt erst bewerben. Der Kanton wird das Mandat der Tourismusförderung nach Ablauf der zehntägigen Stimmrechtsbeschwerdefrist im Amtsblatt vom 13. Oktober ausschreiben. Anschliessend kann sich Schaffhauserland Tourismus und mit ihr jede andere Organisation mit einem Konzept für das Mandat bewerben. «Das oder die eingereichten Konzepte werden vom Regierungsrat daraufhin geprüft, wie die im neuen Gesetz festgelegten Bedingungen am besten erfüllt werden», sagt Daniel Sattler, Sekretär im Volkswirtschaftsdepartement. Im Konzept müsse das Geschäftsmodell erklärt sein, die Bewerber müssten dabei auch detailliert aufzeigen, wie sie die Ziele effizient zu erreichen gedenken (siehe Kasten).

Das Bewerbungsverfahren ist offen

Lässt sich die Regierung von einem eingereichten Konzept überzeugen, so wird mit der betreffenden Organisation eine vierjährige Leistungsvereinbarung abgeschlossen. «Darin werden dann detailliert die Leistungen festgehalten, die erbracht werden müssen», sagt Sattler. Schon bisher flossen die Kantonsbeiträge an Schaffhauserland Tourismus auf der Basis einer solchen Leistungsvereinbarung. Diese hielt fest, welche Leistungen die Organisation sicherstellen muss: Dazu gehörte in der aktuell gültigen Vereinbarung zum Beispiel auch die Organisation von Führungen, die Ausarbeitung von Gruppenangeboten und Packages, die Förderung der Angebotsentwicklung (Schulungen) und der Ticketverkauf für touristische Angebote in den Tourist Offices. Neu dürfte der Kanton auch bezüglich der Öffnungszeiten der drei Tourist Offices gewisse Auflagen machen.

Die Fristen im Bewerbungsprozess sind aufgrund des Abstimmungstermins relativ knapp bemessen – ab Januar 2018 soll alles unter Dach und Fach sein. Sind dadurch potenzielle Mitbewerber zum Beispiel von ausserhalb des Kantons nicht benachteiligt? «Die Vorbereitung einer Bewerbung ist mitunter schon seit der Erstpublikation des Gesetzestextes im Mai möglich», widerspricht Sattler. Die Anforderungen, die an die kantonale Tourismusorganisation und ihre Dienstleistungen gestellt werden, seien im Tourismusgesetz klar umschrieben und somit schon länger bekannt.

«Wir müssen uns nicht verstecken»

Bei SHLT sieht man dem Bewerbungsprozedere mit Optimismus entgegen. «Wir müssen uns nicht verstecken», sagt Jörg Steiner. «Im Gegenteil, wir sind überzeugt, mit unseren vorhandenen Mitarbeitern, unseren Partnern und dem vorhandenen Netzwerk den Schaffhauser Tourismus bestmöglich fördern zu können.» Aufzuzeigen, wie eine langfristige und nachhaltige Steigerung der Wertschöpfung durch den Tourismus erreicht werden könne, sei jetzt das primäre Ziel. «Zudem hat Schaffhauserland Tourismus in den letzten Jahren viele 100 000 Franken selbst erwirtschaftete Mittel für die Tourismusförderung investiert. Dies wird auch zukünftig der Fall sein.»

Erhalte Schaffhauserland Tourismus den Zuschlag, könne man wieder mittelfristig planen, so Steiner. Nach der Ablehnung des ersten Tourismusgesetzes im November 2015 war die Organisation mit Überbrückungsbeiträgen vom Kanton und den bisher freiwillig entrichteten Beiträgen von diversen Gemeinden sowie der Übernachtungsbranche über die Runden gekommen. «Sicher würden wir rasch die zum Teil sistierte Zusammenarbeit mit Tourismuspartnern wieder intensivieren. Bereits jetzt haben wir uns provisorisch bei der Herbstkampagne 2018/19 von Schweiz Tourismus angemeldet. Eine Teilnahme würde die Hauptsaison im Schaffhauserland verlängern. Zudem ist eine neue moderne Webseite fürs 2018 vorgesehen. Diese wird Gästen eine noch bessere Übersicht über die Möglichkeiten geben und ist dreisprachig.» Unmittelbare personelle Konsequenzen habe der Volksentscheid vom Wochenende indes noch keine.

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