Rosmarie Widmer Gysel tritt zurück

Daniel Zinser | 
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Rosmarie Widmer Gysel tritt im nächsten März als Regierungsrätin zurück.

Die Wilchinger SVP-Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel tritt per 31. März 2018 von ihrem Amt zurück.

In einer Medienmitteilung gab die Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel (SVP) am Dienstagnachmittag ihren Rücktritt auf den 31. März 2018 bekannt. Die Finanzdirektorin war die letzten 13 Jahre Teil der Kantonsregierung, sieben davon als Finanz- und Sicherheitsdirektorin. Der Rücktritt erfolgt nur ein Jahr nach der Wiederwahl. Für Gysel sei es trotzdem der ideale Zeitpunkt um zurückzutreten, so die abtretende Regierungsrätin in der Medienmitteilung: «Wichtige Vorhaben wurden unter meiner Federführung unter Dach gebracht. Der Staatshaushalt ist wieder im Gleichgewicht. Während meiner Amtszeit konnten wichtige, dringend notwendige Gesetzesgrundlagen im Sicherheits- aber auch im Finanzbereich verabschiedet, resp. in Kraft gesetzt werden. Nach der Vernehmlassung soll das neue Polizeigesetz noch vor Ende Jahr dem Kantonsrat vorgelegt werden. Personell ist das Finanzdepartement in all den mir zugewiesenen Bereichen heute gut aufgestellt.»

Rücktritt schon früher geplant 

Ursprünglich hätte sie den Rücktritt auf Ende der letzten Legislatur geplant. Der 1. April 2018 sei aber ein idealer Zeitpunkt für den Einstieg der neuen Finanzdirektorin oder des neuen Finanzdirektors. Wie die abtretende Regierungsrätin weiter schreibt, werde sie ihre Arbeit als Mitglied der Schaffhauser Regierung bis zum Schluss mit Elan weiterführen. Dies betreffe auch das Vorantreiben verschiedener Aufgaben, wie zum Beispiel die Finanzierungsentflechtung zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Zum Schluss liess es sich Gysel nicht nehmen, schon mal Danke zu sagen: «Bereits heute danke ich meinen Regierungskollegen, all meinen Mitarbeitenden, den politischen Gremien und den Wählerinnen und Wählern für das mir stets entgegengebrachte Vertrauen.»

Im Mai durfte sich Rosmarie Widmer Gysel noch über einen Erfolg bei den kantonalen Abstimmungen freuen. Beide, die Volksinitiative «Keine Steuergeschenke an Grossaktionäre» und die Änderung des Justizgesetzes, wurden wie von der Regierung erhofft, abgelehnt, bzw. angenommen. 

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