Versichert sind die wenigsten

Jean-Claude Goldschmid | 
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In den Reben auf dem Wilchinger Berg bietet sich ein trübes Bild: Die Triebe rechts sind bereits zwischen dem 19. und dem 21. April erfroren, die links in der Nacht auf den 29. April. Bild: zvg

Die Frostnächte im April haben für die Weinbauern in der Region massive finanzielle Konsequenzen. Auf eine Versicherung zurückgreifen können aber nicht mal 5 Prozent der Winzer.

«Die Rebberge sehen zurzeit erbärmlich aus», sagt der kantonale Rebbaukommissär Markus Leumann. Bis zu 80 Prozent der Hauptknospen seien durch die drei Frostnächte der letzten zehn Tage erfroren (das SHf berichtete). An den finanziellen Folgen dieses «Jahrhundertereignisses» – wie sich Leumann ausdrückt – werden die betroffenen Winzer noch eine Weile zu beissen haben – zumal die wenigsten von ihnen versichert sind.

Gemäss Markus Gysel, dem Agenturleiter der Schweizerischen Hagelversicherung, haben dieses Jahr nur 10 bis 15 von insgesamt zwischen 350 und 400 Rebbauern im Kanton Schaffhausen eine Frostversicherung abgeschlossen – also zwischen 2,5 und 4,3 Prozent. Landesweit haben sich etwa 250 Winzer gegen Frost versichert, was gemäss der Hagelversicherung rund 5 Prozent ausmacht.

«Die meisten haben nach den letztjährigen Schäden wohl nicht damit gerechnet, dass es sie erneut trifft», so Gysel. «Das habe ich auch von den meisten Weinbauern in Hallau und Oberhallau gehört.» Dabei wäre die Prämie gar nicht so hoch. Die Bruttoprämie beträgt 3,3 Prozent der Versicherungssumme. Da die Frostversicherung ausserdem ein Bonus-Malus-System kenne, könne man bei einem Ansatz von 70 Prozent der Bruttoprämie mit einer Nettojahresprämie von 600 Franken eine Versicherungssumme von fast 26 000 Franken auslösen, rechnet Gysel vor.

«Die Rebberge sehen nach diesem Jahrhundertereignis zurzeit erbärmlich aus.»

Markus Leumann, Kantonaler Rebbaukommissär

Die Leistungen würden indes nicht jetzt sofort ausbezahlt. Im Moment würden Vorbesichtigungen stattfinden. Dabei zähle man an verschiedenen Orten einer Parzelle jeweils 100 Triebe und stelle fest, wie viele von diesen erfroren seien – was eine erste Hochrechnung ergebe. Nach der Traubenblüte im Juni werde dann nochmals die durchschnittliche Anzahl Trauben pro Rebstock ermittelt. Aber erst im September, wenn man beim Wiegen der Traubenernte feststelle, wie viele Gramm pro Quadratmeter geerntet worden seien, könne eine definitive Schadensbeurteilung vorgenommen werden.

Was aber passiert mit denen, die sich nicht versichert haben? Dies liege nicht in seinem Ermessen, so Gysel. Die Frostversicherung sei ja freiwillig, und es sei jedem freigestellt, das Risiko einer Nichtversicherung auf sich zu nehmen – genau wie bei einer Kaskoversicherung fürs Auto.

Hilfeleistungen denkbar

Gemäss Markus Leumann klären die Kantone zurzeit in Absprache mit dem Bund Möglichkeiten, drohende ­Liquiditätsengpässe zu überbrücken oder andere Hilfestellungen zu bieten. Zudem klärt auch der Schweizerische Elementarschädenfonds ab, ob es Unterstützungsmöglichkeiten für existenziell bedrohte Betriebe gibt, obwohl er normalerweise nur Beiträge an Schäden leistet, gegen die man sich grundsätzlich nicht versichern kann – was bei Frostschäden an Reben nicht der Fall ist. Und auch die Glückskette hat angekündigt, bei Härtefällen in zweiter Instanz subsidiär Hilfe zu leisten.

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