6.-Klässlerin bedroht und Nacktbilder verlangt

Im Kanton Schaffhausen hat sich im November 2016 ein Vorfall ereignet, wobei eine Primarschülerin der 6. Klasse genötigt wurde, ein Nacktfoto von sich zu versenden.
Im November letzten Jahres gelang es einer unbekannten Täterschaft in den Besitz der Mobiltelefonnummer einer 6.-Klässlerin zu gelangen. Die Täterschaft gab sich als 13-jähriger Jugendlicher aus und kommunizierte mit dem Mädchen via WhatsApp. Über den genannten Nachrichtendienst wurde das Mädchen in der Folge aufgefordert Nacktfotos von sich zu senden. Als das Mädchen diesen Aufforderungen nicht nachkam, wurde es massiv bedroht und genötigt, ein Nacktbild von sich zu versenden. Kurze Zeit später wurde das besagte Bild von der Täterschaft via Internet verbreitet. Der Fall wurde im Januar 2017 bei der Schaffhauser Polizei zur Anzeige gebracht.
Die Schaffhauser Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahren, die das Internet beziehungsweise die heutigen Kommunikationsmöglichkeiten bergen, hin. Sie rät bei der Internet- und Chatkommunikation gegenüber unbekannten Personen grundsätzlich misstrauisch zu sein und keinesfalls Bilder und Videos des eigenen Körpers herauszugeben. Oftmals geht dieses Phänomen, genannt «Sextortion», auch mit Geldforderungen einher.