Verhaltenstest ersetzt die Speichelprobe

Pascal Schmidlin | 
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Mit solchen Schnelltests prüfte die Schaffhauser Polizei bisher bei Verkehrskontrollen, ob Fahrzeuglenker unter Drogeneinfluss stehen. Ab nächstem Jahr stellt sie auf ein Verfahren um, das auf einer Verhaltensbeobachtung basiert.Bild Key

Der Drogenschnelltest bei Verkehrskontrollen der Polizei wird in Schaffhausen ersetzt. Nun wird mit einer systematischen Befragung geprüft, ob eine Person fahrtauglich ist oder nicht.

Bei Verdacht auf Drogenkonsum bei Autofahrern überprüfte die Schaffhauser Polizei diesen bisher mithilfe eines Drogenschnelltests. Dabei wurde eine Speichelprobe des Fahrers von den Polizisten mit einem kleinen Gerät analysiert, und dieses bestätigte anschliessend den Verdacht – oder auch nicht. Doch diese Methode schafft das Ostschweizer Polizeikonkordat, dem unter anderem auch die Kantone Schaffhausen und Thurgau angehören, ab. Nach und nach werde ab nächstem Jahr auf ein neues Verfahren umgestellt, das auf der Beobachtung des Verhaltens der Autofahrer beruhe, sagt Reto Cavelti, Präsident des Ostschweizer Polizeikonkordats. «Der Drogenschnelltest ist ein trügerisches Hilfsmittel», sagt er. Der Grund: Von über 8000 verbotenen Sub­stanzen könne der Test nur deren acht bis zehn nachweisen, so Christian Aldrey, Chef der Verkehrspolizei bei der Kantonspolizei St. Gallen.

Mehr als nur Drogen erkennen

Aldrey war für den Ostschweizer Pilotversuch in St. Gallen verantwortlich. Insgesamt 40 Polizisten von Stadt- und Kantonspolizei St. Gallen wurden dabei zwischen April und September speziell für die neue Methode geschult. Für Aldrey hat diese gegenüber dem Schnelltest einen grossen Vorteil: «Die Fahrunfähigkeit ist nach Gesetz nicht nur auf Drogen limitiert», sagt er. Medikamente, gewisse psychische Beeinträchtigungen oder Übermüdung würden ebenfalls darunterfallen. Beim Drogenschnelltest würden viele Personen durch das Raster fallen, obwohl ihre Fahrtauglichkeit nicht gegeben sein müsse, so Aldrey. Mit der neuen Methode könne man diese Lücke nun schliessen.

Ausserdem stelle der Polizist neu nicht mehr fest, welche Droge konsumiert worden sei, sondern ermittle durch eine systematische Befragung ­innert kurzer Zeit, ob eine Fahruntauglichkeit vorliege oder nicht, erklärt Aldrey. «Kommt er dabei zu einem positiven Ergebnis, wird eine sofortige Blut- und Urinprobe angeordnet sowie der Führerschein an Ort und Stelle eingezogen.»

Künftig werde in einem neuen Rapportbogen festgehalten, wie ein Lenker auf Fragen und Anweisungen der Polizisten reagiere. «Etwa bei der Frage nach Ausweispapieren oder wo das Pannendreieck ist», erklärt Aldrey. Zudem werde auch überprüft, wie der Fahrer gehe oder wie er mit einem spreche. Auch der Pupillencheck sei ein Kriterium. Bei diesem werde mit einer Lampe in die Augen geleuchtet, und der Polizist schaue dann, wie sie darauf reagierten. «Das ist aber nur einer der Beobachtungspunkte, insgesamt gibt es deren 60 im Verfahren», sagt Aldrey.

Bereits seit 2014 arbeitet die Zürcher Polizei mit dem Verfahren, das gemeinsam von der Zürcher Staatsanwaltschaft und dem Rechtsmedizinischen Institut der Universität Zürich entwickelt worden ist. «Wir haben natürlich von deren Erfahrung profitiert und mussten das Verfahren nicht neu entwickeln», so Aldrey. So seien etwa gewisse Verfahren in St. Gallen gestrafft worden, damit im Falle eines Führerscheinentzugs, möglichst rasch ein definitiver Bescheid des Blut- und Urintests vorliege.

Hohe Zuverlässigkeit der Tests

Das neue Fahrtauglichkeits-Testverfahren gibt den Polizisten mehr Verantwortung. «In der sechsmonatigen Testphase in St. Gallen hat sich aber gezeigt, dass die Zuverlässigkeit der Beurteilungen sehr hoch ist», sagt Aldrey. In über 95 Prozent der Fälle hätten die Polizisten korrekt entschieden. «Wir waren selbst über die hohe Genauigkeit erstaunt», gibt er zu. Die Polizisten seien sich ihrer Verantwortung bewusst und würden diese sehr ernst nehmen. Für Cavelti ist klar: «Damit wird die Verkehrssicherheit noch mehr gestärkt.»

Drogentest: Unfälle und Verzeigungen

Verzeigungen 2015 wurden im Kanton Schaffhausen 76 Personen wegen Fahrens unter Drogeneinfluss verzeigt. 2014 waren es noch 55 gewesen.

Unfälle Im letzten Jahr waren in zwei Fällen mit Verletzten Medikamente oder Drogen im Spiel. 2014 in keinem einzigen Fall.

Alkoholtest Keine Umstellung gibt es bei der Überprüfung von Alkoholmissbrauch. Die Polizei setzt auch in Zukunft auf Atemluft-Testgeräte, die den Promillewert angeben.

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