Tötungsdelikt am Rhein: Urteil gegen Täter ist rechtskräftig
Das Urteil gegen den 39-lettischen Nichtbürger, der im Juni 2023 einen St. Gallener am Rheinufer bei Jestetten ermordet hat, ist rechtskräftig. Das bestätigte Urs Gronenberg, der Anwalt des 39-Jährigen und auch Johannes Daun, Vizepräsident des Landgerichts Waldshut-Tiengen gegenüber dem «Südkurier».
So wolle der Mann keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Das bedeutet, dass der Nicht-Lette eine 13-jährige Freiheitsstrafe wegen Totschlags antreten muss. Laut seinem Anwalt wird der Mann seine Haftstrafe in Deutschland verbüssen. Danach dürfte er aufgrund der Tatbegehung eine ausländerrechtliche Ausweisungsverfügung und eine Sperre für die Wiedereinreise erhalten.
Der 39-Jährige hatte im Prozess gestanden, dass er am Abend des 8. Juni 2023 am Rheinufer bei Jestetten einen 31-jährigen Mann aus St. Gallen erschlagen hat. Das Opfer war an einem schweren Schädelhirntrauma verstorben. Über die genauen Hintergründe der Tat schwieg der Täter bis zuletzt. Zwei Wochen später wurde er von der Polizei bei einem Discounter in Lottstetten gestellt und verhaftet. Mehrere DNA-Spuren führten zu dem Mann, der zum damaligen Zeitpunkt auf einer Baustelle im Grenzgebiet angestellt war. Dieser war zuvor in Lettland wegen eines anderen Tötungsdeliktes ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.