Ab Montag fallen auch in Deutschland ein Grossteil der Corona-Regeln

Ralph Denzel | 
Lesenswert
Noch keine Kommentare
Fällt auch in Deutschland spätestens Anfang April weitgehend: Die Maskenpflicht. Bild: Melanie Duchene

Auch Deutschland macht sich locker: Ab dem 20. März fällt ein Grossteil der Coronabeschränkungen. Nach dem der deutsche Bundestag ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht hatte, hat am Freitag auch der Bundesrat diesem zugestimmt: 364 Abgeordnete waren dafür, 277 dagegen, es gab zwei Enthaltungen.

Da die deutsche Bundesregierung allerdings eine Übergangsfrist bis zum 2. April eingeräumt hat, werden etwa in Baden-Württemberg die Regeln noch etwas länger Gültigkeit haben. Dafür hat das Land eine neue Coronaverordnung erlassen, die praktisch deckungsgleich mit der bisher geltenden ist. Diese gilt ab Samstag.

Neu ist dabei, dass Kontaktbeschränkungen für private Treffen und die Kapazitätsgrenzen für öffentliche Veranstaltungen wegfallen. Bei Veranstaltungen, in Restaurants, auf Messen, Ausstellungen und viele anderen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt weiterhin die 3G-Regel, zumindest während der Übergangszeit. Clubs und Diskotheken dürfen nur Geimpfte oder Genesene betreten, die gleichzeitig getestet bzw. geboostert sind (2G Plus).

Nach dem 2. April können die Bundesländer noch sogenannte Hotspot-Regionen festlegen, bei denen die Regeln wieder verschärft werden. Die Landesregierungen können ein Stadtteil, eine Stadt, eine größere Region oder auch ein ganzes Bundesland zum Hotspot erklären und dort die Regeln wieder verschärfen. Dafür muss ein besonders hohes Infektionsgeschehen herrschen und eine Überlastung der Gesundheitsversorgung drohen.

Ab dem 2. April könnte dann gelten: 

  • Die Maskenpflicht bleibt nur noch in Teilbereichen bestehen, wie im öffentlichen Nahverkehr, in Flugzeugen, bei der Fernbahn sowie in Asylunterkünften. Ausserdem wird die Maske weiterhin für Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste sowie in Arztpraxen und Rettungsdiensten verpflichtend bleiben.
  • Die Testpflicht wird weitestgehend gekippt. Allerdings kann sie in bestimmten Einrichtungen angeordnet werden. Das betrifft Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Asylbewerberunterkünfte sowie Schulen, Kindertageseinrichtungen und Justizvollzugsanstalten.
  • Kommt es in einzelnen Städten oder Kreisen zu Hotspots, darf auf Länderebene nachgeschärft werden: Dann können wieder Maskenpflicht, Abstandsregeln und Impfnachweise verordnet werden.
  • Die Quarantäneanordnungen für Infizierte gibt es weiterhin, eine Abschaffung der Isolationsregeln ist jedoch im Gespräch.

Die Neuregelung soll nun bis zum 23. September gelten.
 

Ist dieser Artikel lesenswert?

Ja
Nein

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren