Nochmals schärfere Regeln: 2G im Einzelhandel in Baden-Württemberg

Ralph Denzel | 
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Solange so viele Patienten auf Intensivstationen in Baden-Württemberg behandelt werden, bleiben die Regeln auch bestehen. Bild: rd

Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg verschärft seine Coronaregeln nochmals: Die sogenannte «Alarmstufe II», die diese Einschränkungen mit sich bringt, soll gelten, wenn auf den Intensivstationen an zwei Tagen hintereinander mehr als 450 Covid-19-Patienten liegen. Am Montag waren es in Baden-Württemberg bereits 489 Intensivpatienten. Es wird damit gerechnet, dass der Grenzwert auch am Dienstag überschritten wird.

Daher soll bereits ab morgen Mittwoch flächendeckend 2G eingeführt werden, auch im Einzelhandel. Das bedeutet, dass Personen, die weder geimpft noch genesen sind, keinen Zugang mehr haben. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie etwa Supermärkte oder Drogerien. Das bestätigten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Landesgesundheitsminister Manfred Lucha am Dienstagmittag bei einer Pressekonferenz in Stuttgart.

2G+ an öffentlichen Veranstaltungen

Eine Stufe weiter will das Land derweil bei öffentlichen Veranstaltungen gehen, worunter etwa auch Weihnachtsmärkte fallen: Die sollen zwar stattfinden, aber dort soll ab Mittwoch 2G+ eingeführt werden. Das bedeutet: Wer eingelassen werden will, muss neben seinem vollständigen Impfschutz beziehungsweise seiner Genesung auch einen tagesaktuellen Covid-Schnelltest vorweisen. Ein PCR-Test kann 48 Stunden alt sein.

Zudem bringt die neue Verordnung auch wieder nächtliche Ausgangsperren mit sich. So solle es in «Hotspots» nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte geben, wenn in ihrem Kreis die Sieben-Tage-Inzidenz über 500 liegt. Aktuell gibt es solche Einschränkungen in drei Landkreisen, sobald die Verordnung aber in Kraft tritt, wären insgesamt 21 Landkreise in Baden-Württemberg betroffen. Dann wäre es Ungeimpften zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur noch in Ausnahmefällen erlaubt, vor die Tür zu gehen. Bereits im letzten Winter hatte Baden-Württemberg Ausgangsbeschränkungen eingeführt, diese waren jedoch von mehreren Gerichten gekippt worden.

Der Kreis Waldshut und der Kreis Konstanz, die direkt an die Region grenzen, wären vorerst nicht betroffen, da dort die sogenannte 7-Tage-Inzidenz aktuell (Stand 23. November) bei 363 beziehungsweise 342 liegt.

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