In Baden-Württemberg fallen Beschränkungen im Einzelhandel

Ralph Denzel | 
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Baden-Württemberg passt erneut seine Coronaverordnung an. Dieses Mal bringen die Neuregelungen einige Erleichterungen. Bild: Selwyn Hoffmann

Das Land Baden-Württemberg ändert bereits am Mittwoch erneut seine Corona-Schutzverordnung. Die neuen Regeln bringen einige Erleichterungen mit sich – vor allem für Ungeimpfte.

Ab Mittwoch, 9. Februar, gilt in Baden-Württemberg eine neue Coronaverordnung. Dabei ändert sich vor allem im Einzelhandel einiges. Die wichtigsten Fragen und Antworten für die Grenzregion. 

Kann ich wieder in Deutschland einkaufen?

Ja und das unabhängig vom Impfstatus: Am Mittwoch gilt in Baden-Württemberg weder die 3G- noch die 2G-Regel mehr im Einzelhandel. Zuvor galt, bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs, die 2G-Regel, also, dass nur geimpfte oder genese Personen Zutritt hatten. Zukünftig kann wieder jeder in jedes Geschäft, also auch in Einrichtungen, die nicht zum Bereich des täglichen Bedarfs (wie etwa Supermärkte oder Drogerien) gehören.

Diese Regel gilt allerdings nur, solange in Baden-Württemberg höchsten die Alarmstufe I gilt. Diese wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder überschreitet und die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. Aktuell liegt die Hospitalisierungsinzidenz bei 7,2 bei einer Auslastung der Intensivbetten von 277.

Wie ist es mit kulturellen Veranstaltungen?

Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse sind in der Alarmstufe I ab Mittwoch wieder mehr Besucherinnen und Besucher zugelassen. Es wird allerdings zwischen geschlossenen Räumen und Veranstaltungen im Freien unterschieden: In geschlossenen Räumen gilt die 2G Regel, bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 2000 Zuschauerinnen und Zuschauer. Optional kann ein Veranstalter auch auf 2G+ setzen, bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 4000 Zuschauerinnen und Zuschauer.

Auch im Freien gilt 2G, bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber maximal 5000 Zuschauerinnen und Zuschauern. Wieder kann optional 2G+ gewählt werden, dann kann eine Veranstaltung maximal 50 Prozent ausgelastet werden, aber nicht mehr als 10’000 Zuschauerinnen und Zuschauer haben. Diese Regel gilt auch bei Stadtfesten.

Weiterhin müssen bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.

In Deutschland muss man sich bisher immer registrieren – bleibt das?

Kaum mehr. Wer ins Restaurant oder Café geht, muss künftig keine Kontaktdaten mehr hinterlegen. Nur an bestimmten Orten, an denen ein größeres Ansteckungsrisiko bestehe, wie etwa in Diskotheken oder auch in Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, müssen Kontaktdaten weiterhin erhoben werden.

Das bedeutet, dass ich wieder in Discos oder Clubs gehen kann?

Nein. Die bleiben weiterhin geschlossen. Wann diese wieder aufgehen, ist aktuell nicht abzusehen. Frühestens, wenn wieder die Warnstufe gilt.

Wie ist es mit Restaurants? Bleibt die Sperrstunde?

Nein, die entfällt, solange die Alarmstufe I gilt. Wenn wieder die Alarmstufe II gilt, müssen Restaurants wieder ab 22.30 Uhr schliessen. Ausserdem braucht man keinen tagesaktuellen Test mehr, wenn man ins Restaurant möchte. Ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder eine Genesung reichen wieder.

Wie ist es in Freizeiteinrichtungen?

Dort gilt ab morgen 2G, das bedeutet, dass nur Geimpfte oder Genese Zutritt haben. Neu muss aber kein tagesaktueller Test mehr vorgewiesen werden, wenn man in so eine Einrichtung möchte.

Kann ich zum Friseur?

Das bleibt gleich: Dort gilt weiterhin die 3G-Regel.

Wie viele Leute darf ich treffen?

Wenn Sie geimpft bzw. genesen sind, können Sie sich mit so vielen Leuten treffen, wie sie wollen. Wenn Sie ungeimpft sind, darf sich nur ein Haushalt mit zwei weiteren Personen treffen.

Gibt es noch Ausgangssperren für Ungeimpfte?

Ja. Diese sind möglich ab einer 7-Tage-Inzidenz über 1500. Dann dürfen Ungeimpfte zwischen 21 Uhr und 5 Uhr das Haus nur aus triftigem Grund verlassen.

Gibt es in Deutschland Fasnacht?

In Teilen. Veranstaltungen in Hallen sind möglich, dort gelten aber die Regeln wie oben. Fasnachtsumzüge sind verboten.

Muss ich mich testen lassen, wenn ich in die Kirche gehe?

Ursprünglich war vorgesehen, dass in Kirchen 3G eingeführt wird. Das kommt nun aber noch nicht.

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