Regierung beantragt Ungültigerklärung der Spitalinitiative

Lucas Blumer | 
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Der Regierungsrat beantragt, die Spitalinitiative für ungültig zu erklären. Dabei stützt er sich auf zwei Gutachten. Symbolbild: SN-Archiv

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die «Spitalinitiative» als ungültig zu erklären. Der Regierungsrat stützt sich dabei auf zwei Gutachten, die beide zum Schluss kamen, dass die Spitalinitiative nicht mit bestehendem Recht kompatibel sei.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative «Kantonsbeitrag an die Kosten der baulichen Erneuerung des Kantonsspitals (Spitalinitiative)» als ungültig zu erklären, teilt die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung mit. Der Regierungsrat richte sich dabei nach den Empfehlungen von zwei Rechtsgutachten.

Was ist die Spitalinitiative?

Die Initiative verlangt, dass der Kanton an die bauliche Erneuerung des Kantonsspitals einen Beitrag von 60 Mio. Franken leistet. Zu diesem Zweck soll das Spitalgesetz mit einer entsprechenden Bestimmung ergänzt werden.

Sollte der Kantonsrat die Initiative trotzdem für gültig erklären, beantragt der Regierungsrat die Ablehnung der Initiative und regt in diesem Fall die Prüfung eines Gegenvorschlages an. Die Regierung hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Weder Finanz- noch Kreditinitiative eignet sich

In den Rechtsgutachten wurde geprüft, ob die für die Umsetzung des Anliegens gewählte Form, nämlich eine Finanz- respektive Kreditinitiative, zulässig ist. Im Weiteren stellte sich die Frage, ob das Anliegen, die Spitäler Schaffhausen dauerhaft finanziell zu entlasten, mit dem Krankenversicherungsgesetz zu vereinbaren ist.

Beide Gutachter kommen zum Schluss, dass die Spitalinitiative gegen die Kantonsverfassung, respektive das Krankenversicherungsgesetz des Bundes verstösst, so die Staatskanzlei weiter. So stehe das Initiativrecht beispielsweise nicht für Ausgabenbeschlüsse zur Verfügung. Die Verwendung einer Gesetzesinitiative um das Ziel der Spitalinitiative zu erreichen sei also nicht zulässig. Zudem sei eine bundesrechtskonforme Umsetzung der Spitalinitiative nicht möglich. 

Verstoss gegen Strategieentschluss von 2016

Der Regierungsrat gibt ausserdem zu bedenken, dass ein Kantonsbeitrag nicht der 2016 von den Stimmberechtigten beschlossenen Strategie entspräche. Es wurde beschlossen, dass die Spitäler Schaffhausen für die Immobilien des Kantonsspitals zuständig sein sollen und auch die Verantwortung für die Realisierung künftiger Investitionen übernehmen.

Zudem würde die nachhaltige finanzielle Entlastung der Spitäler Schaffhausen mit 60 Millionen Franken den Kantonshaushalt während 25 Jahren 2,5 Millionen Franken jährlich kosten.

Initiativkomitee findet Antrag «wenig nachvollziehbar»

In einer separaten Medienmitteilung des Initiativkomitees, die etwa drei Stunden nach derjenigen der Staatskanzlei verschickt wurde, schreiben die Initiantinnen und Initianten, dass die Entscheidung des Regierungsrates für sie «befremdlich wirke».

Immerhin habe sich in den letzten Wochen und Monaten gezeigt, dass auch in anderen Kantonen, wie beispielsweise Freiburg und Aargau, Gesetze in Vorbereitung sind, die es der öffentlichen Hand ermöglichen, namhafte Beiträge an die Finanzierung von Neubauten von Kantonsspitälern zu leisten, so das Initiativkomitee. «Es ist für uns daher auf Anhieb wenig nachvollziehbar, weshalb dies im Kanton Schaffhausen auf diesem Weg nicht möglich sein soll.» 

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