Tauchveranstalter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Thomas Martens | 
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Das Gericht folgte nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Bild: tma

Der Tauchunfall vom Ostersonntag 2021, bei dem vor Diessenhofen eine 29-jährige Thurgauerin durch ein Kursschiff der Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh) tödlich verletzt worden war, wurde juristisch aufgearbeitet.

Dabei wurde der angeklagte Tauchveranstalter vom Bezirksgericht Frauenfeld zu einer bedingten Geldstrafe von 9600 Franken verurteilt, bei zwei Jahren auf Bewährung. Zudem muss er eine Geldbusse von 1000 Franken, Untersuchungskosten von rund 3000 Franken und Gerichtskosten von 1500 Franken zahlen. Die Privatkläger, die Eltern der Getöteten, sind mit 13 000 Franken zu entschädigen. Der Verurteilte haftet darüber hinaus für sämtliche zivilrechtlichen Ansprüche der Privatkläger. Diese seien gemäss deren Anwältin aber noch nicht bezifferbar.

Das Gericht unter Vorsitz von Christian Koch sah es als erwiesen an, dass der Tauchveranstalter die Sorgfaltspflicht verletzt hatte, aber mit einem leichten Verschulden und nicht, wie von Staatsanwalt Patrick Müller angenommen, mittelschwer. «Es ist am unteren Rand der fahrlässigen Tötung», so Koch. Entscheidend für das Gericht war ein Missverständnis im E-Mail-Verkehr des Tauchveranstalters mit einer Mitarbeiterin der URh.

An der Frau wiederum liess Verteidiger Daniel Christen kein gutes Haar. Sie sei einfach überfordert gewesen. Auch die URh nahm sich Christen zur Brust, als er von einem «hanebüchenen Gefahrenmanagement» des Unternehmens sprach. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Audio
Radio Munot fasst den Fall nochmals zusammen:

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