Missverständnis führte wohl zum Tauchunfall in Diessenhofen

Schaffhauser Nachrichten | 
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An Ostern kam es zu einem tragischen Unfall, bei dem eine 29-jährige Taucherin im Rhein bei Diessenhofen ums Leben kam. Bild: zVg

An Ostern kam es zu einem tragischen Unfall, bei dem eine 29-jährige Taucherin im Rhein bei Diessenhofen durch einen Zusammenstoss mit einem Kursschiff ums Leben kam. Nun sind weitere Befunde zur Ursache bekannt. Gemäss einer Medienmitteilung der Kantonspolizei Thurgau geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass ein Missverständnis zwischen dem Veranstalter und der Schifffahrtsgesellschaft zum tragischen Tauchunfall vom Ostersonntag führten. Im Rahmen der Strafuntersuchung sei festgestellt worden, dass der Tauchveranstalter grundsätzlich über eine durch den Kanton Schaffhausen ausgestellte Rahmenbewilligung verfügte, um Tauchgänge im Rhein durchzuführen. Zwischenzeitliche, medial geäusserte Vermutungen, wonach gar keine Bewilligung vorlag, sind gemäss Mitteilung demzufolge falsch.

Aufgrund eines Missverständnisses im E-Mail-Verkehr zwischen dem Veranstalter und der Schifffahrtsgesellschaft ging der Veranstalter irrtümlich davon aus, am Ostersonntag verkehre im Zeitraum des Tauchgangs kein Kursschiff.

«Nach heutigen Erkenntnissen erkundigte sich der Veranstalter des Tauchganges vom Ostersonntag im Vorfeld bei der Schifffahrtsgesellschaft URh nach dem geplanten Kursschiffverkehr», steht es in der Medienmitteilung weiter. Aufgrund eines Missverständnisses im E-Mail-Verkehr zwischen dem Veranstalter und der Schifffahrtsgesellschaft sei der Veranstalter irrtümlich davon ausgegangen, am Ostersonntag verkehre im Zeitraum des Tauchgangs kein Kursschiff. Zudem habe der Veranstalter keine vorgeschriebene Taucherflagge an der Ein- und Ausstiegsstelle platziert. «Gestützt auf diese Erkenntnisse führt die Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer des Veranstalters eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung», schreibt die Kantonspolizei Thurgau. Die Strafuntersuchung sei noch hängig. Es gelte die Unschuldsvermutung. Weiter werde beabsichtigt, nach Abschluss der Strafuntersuchung beim Bezirksgericht Frauenfeld Anklage zu erheben. (eku)

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